Seit Mitte der 1980er Jahre weisen einige Wirtschaftszweige aufgrund der Eigenarten der Internetökonomie eine starke Dynamik auf. Innovationen forcieren in diesen Wirtschaftszweigen den Wettbewerb in bisher nicht bekannter Form. Der Kartellrechtsanwender sieht sich daher mit der Aufgabe konfrontiert, wie die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs in solchen Märkten gewährleistet werden soll. Dabei ist bereits bei der Abgrenzung des wettbewerbsrechtlich zu untersuchenden Marktes auf die Besonderheiten der Internetökonomie einzugehen. In innovativen Märkten erfordert die dort vorherrschende Dynamik des Marktgeschehens, dynamische Elemente in die Marktabgrenzung einzubeziehen. Die Betrachtung allein aus Nachfragersicht gibt allenfalls den Status-quo wieder. Aber nur mit der Einbeziehung dynamischer Elemente in die Marktabgrenzung kann man der Aufgabe des Wettbewerbsrechts gerecht werden.