In vielen Wirtschaftsbereichen sind Unternehmen, die insbesondere langlebige, komplexe Gebrauchsgüter anbieten, nicht nur auf dem Markt für dieses Produkt tätig, sondern sie bieten zudem passende Ersatz- und Verbrauchsteile, Zubehör und Wartungsleistungen an. Hersteller eines langlebigen Gutes versuchen dabei generell, ihre Kunden möglichst mit den eigenen ¿Originalersatzteilen¿ zu versorgen. Einige Hersteller setzen sogar von vornherein darauf, Gewinne nicht mit dem Gesamtprodukt, sondern primär mit den dafür notwendigen Ersatzteilen zu erzielen. Der Konsument kann in diesen Fällen ein günstiges Einstiegsprodukt erwerben, ist aber gezwungen, künftig nur noch Produkte dieses Anbieters zu kaufen, die zu hohen Preisen angeboten werden. Damit eine solche Strategie funktioniert, muss das Unternehmen auf dem Ersatzteilmarkt Wettbewerb ausschließen oder zumindest einschränken können. Die unterschiedlichen Strategien, mit denen Hersteller versuchen, den Ersatzteilmarkt zu kontrollieren, werden in dieser Arbeit hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot im deutschen und im europäischen Recht untersucht. Aufbauend auf einer Darstellung der wirtschaftlichen Grundlagen und der Feststellung wettbewerblicher Besonderheiten von Ersatzteilmärkten wird untersucht, inwieweit diese Besonderheiten die Marktabgrenzung beeinflussen. Um diese Frage zu beantworten, wird ein Evaluationsrahmen zur sachgerechten Marktabgrenzung und Marktmachtbestimmung auf Ersatzteilmärkten entwickelt. Zur Vorbereitung des Bewertungsrahmens wird zudem geklärt, ob ökonomische Ansätze zur Lösung der Problematik einen nützlichen Beitrag leisten. Zum anderen wird untersucht, wie die Fragestellung im Kartellrecht bisher behandelt wird. Im Anschluss werden die verschiedenen kartellrechtlich bedenklichen Verhaltensweisen einzeln daraufhin geprüft, ob sie einen Missbrauchstatbestand erfüllen
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