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Zum WerkAm 3. Juli 2016 begann eine neue Ära im Kapitalmarktrecht. Wesentliche Teile sind in der MarktmissbrauchsVO geregelt. Dies gilt insbesondere für die Ad-hoc-Publizität, das Insider- und Marktmanipulationsverbot, die Pflicht zur Führung von Insiderlisten und die Publizität von Directors' Dealings. Zudem werden die Sanktionen bei Verstößen in einer eigenen EU-Richtlinie vereinheitlicht und verschärft.Das Werk bietet eine umfassende Kommentierung der MarktmissbrauchsVO und seiner Durchführungsvorschriften. Die Autoren liefern einerseits einen konzisen Überblick über die Änderungen…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkAm 3. Juli 2016 begann eine neue Ära im Kapitalmarktrecht. Wesentliche Teile sind in der MarktmissbrauchsVO geregelt. Dies gilt insbesondere für die Ad-hoc-Publizität, das Insider- und Marktmanipulationsverbot, die Pflicht zur Führung von Insiderlisten und die Publizität von Directors' Dealings. Zudem werden die Sanktionen bei Verstößen in einer eigenen EU-Richtlinie vereinheitlicht und verschärft.Das Werk bietet eine umfassende Kommentierung der MarktmissbrauchsVO und seiner Durchführungsvorschriften. Die Autoren liefern einerseits einen konzisen Überblick über die Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht, andererseits eine tiefschürfende und detaillierte Analyse der zahlreichen Einzelfragen. Ausführliche Vorbemerkungen, in denen selbst interdisziplinäre und rechtsvergleichende Bezüge nicht fehlen, ermöglichen den Einstieg in die teils schwer zugängliche Materie.Vorteile auf einen Blickumfassender Kommentar zu den wichtigsten Vorschriften der MARkleines Autorenteam ausgewiesener Experten aus Wissenschaft und PraxisZur Neuauflagedie Kommentierung wurde im Vergleich zur Vorauflage erweitert und umfasst jetzt alle unmittelbar anwendbaren Vorschriften der MARdie Neuauflage berücksichtigt ferner den neuen BaFin-EmittentenleitfadenZielgruppeFür Syndikusanwaltschaft, Rechtsanwaltschaft, Kreditinstitute, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Finanzanalysten, mit Marktmissbrauchsrecht befasste Gerichte sowie Behörden und Hochschulen.