"Der Verfassungsrat ist für folgende Angelegenheiten zuständig: die in der Präambel und anderen Artikeln dieser Verfassung vorgesehenen Grundrechte und -freiheiten, den Status der Familie und des Personenstandes, die Grundsätze und Regeln des Gesundheitswesens, die Regelung der audiovisuellen Medien und der Presse in all ihren Formen, die Amnestie, die Staatsangehörigkeit und den Status von Ausländern, die Bestimmung von Straftaten und die dafür geltenden Strafen, die Organisation der Justiz und die Schaffung neuer Kategorien von Gerichten, das Zivil- und Strafverfahren, das Strafvollzugssystem, das allgemeine Statut des öffentlichen Dienstes, die grundlegenden Garantien, die den zivilen und militärischen Staatsbediensteten gewährt werden, den Status der Strafverfolgungsbehörden und -kräfte, das System der lokalen Gebietskörperschaften, einschließlich der Grundsätze für die Abgrenzung ihrer territorialen Zuständigkeit, das Wahlsystem der lokalen Gebietskörperschaften, einschließlich der Grundsätze für die Einteilung der Wahlbezirke, das Steuersystem und die Grundlagen, Sätze und Methoden der Steuererhebung, das Rechtssystem für die Ausgabe von Geld und den Status der Zentralbank, das System der Zölle, das System der zivilrechtlichen Verpflichtungen.
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