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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 3, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Meine Arbeit handelt von den verschiedenen Maßnahmen zur Sicherung des Abgabenanspruchs.Eines der Hauptprobleme ist sicherlich die Steuerunehrlichkeit. Dem entgegen zu wirken ist gar nicht so einfach für den Staat. Es gibt immer weniger Außenprüfer, auch aus Kostengründen. Daher mussten sich die Gesetzgeber etwas einfallen lassen und so führten sie die Abzugssteuern ein. Durch den Steuerabzug wird auf der einen Seite das Steueraufkommen gesichert; auf der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 3, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Meine Arbeit handelt von den verschiedenen Maßnahmen zur Sicherung des Abgabenanspruchs.Eines der Hauptprobleme ist sicherlich die Steuerunehrlichkeit. Dem entgegen zu wirken ist gar nicht so einfach für den Staat. Es gibt immer weniger Außenprüfer, auch aus Kostengründen. Daher mussten sich die Gesetzgeber etwas einfallen lassen und so führten sie die Abzugssteuern ein. Durch den Steuerabzug wird auf der einen Seite das Steueraufkommen gesichert; auf der anderen Seite ist es eine Maßnahme, die sehr gering im Verwaltungsaufwand ist. Im Rahmen der Einkommensteuer gibt es den Lohnsteuerabzug, den Steuerabzug gemäß § 99 EStG und auch den Kapitalertragssteuerabzug, auf die ich innerhalb der Arbeit noch genauer eingehen werde. Die Problematik bei der Abzugssteuer ist unter anderem, dass sie nicht exakt ist, da die persönlichen Verhältnisse erst inder nachträglichen Veranlagung berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite der Aspekt, dass auch Dritte durch Haftung zur Mitwirkung gesetzlich verpflichtet sind, einen Steuerabzug vorzunehmen, wie beispielsweise der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug. Letztere müssen dann die Abzugssteuer berechnen und abführen und das nicht auf eigene Rechnung, sondern auf Rechnung eines Dritten.Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich dann auch noch auf eine spezielle Sicherungsmaßnahme eingehen, und zwar auf das Quellensteuergesetz. Um auch grenzüberschreitende Zinszahlungen zu besteuern, wurde das Quellensteuergesetz eingeführt und dadurch wurde die SparzinsenRL der EU umgesetzt. In den Jahren vor dem Quellensteuergesetz war es so, dass Zinszahlungen im Quellenstaat nicht besteuert wurden. Die Zinserträge wurden auch nicht im Ansässigkeitsstaat deklariert und daher folgte natürlich eine faktische Nichtbesteuerung derartiger Kapitalerträge. Es handelt sich daher beim Quellensteuergesetz um eine spezielle Sicherungsmaßnahme des Abgabenanspruchs und daher ist dieses auch essentiell für die Bearbeitung dieses Themas.
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