Der nunmehr bereits in 2. Auflage vorliegende Kommentar behandelt in seinem systematisch nach Sachgebieten gegliederten Grundaufbau vor allem und ausführlich die Themenbereiche
- freiwillige und zwangsweise Behandlung,
- das Maß des Freiheitsentzugs und die Lockerungen,
- die Gewährleistung von Grundrechten und zulässige Eingriffe
- sowie Durchsetzung und Grenzen von Maßnahmen zur Sicherheit und Ordnung.
Hierbei stellt er die teilweise identischen, teilweise aber auch erheblich divergierenden bis völlig konträren Regelungen in den Ländergesetzen synoptisch nebeneinander und geht dort, wo es erforderlich ist, auch auf die Differenzierungen zwischen psychisch kranken und suchtkranken Tätern/Patienten ein.
Den Rahmen dieser Kommentierung bildet eine einleitende Darstellung der historischen Herausbildung und der gegenwärtigen Systematik des Maßregelrechts. Darin sind grundsätzliche Ausführungen zum Zusammenhang und zur Unterscheidung von Maßregelvollstreckung und -vollzug und zur dogmatischen Bedeutung der Begriffe "Besserung" und "Sicherung" und ihrem Verhältnis zueinander enthalten. Den Schluß bildet ein Kapitel zum Rechtsschutz im Maßregelvollzug (Verwaltungsverfahren und Durchsetzungshinweise).
Die Neuauflage berücksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage erfolgten Änderungen und Ergänzungen im Maßregelvollzugsrecht aller 16 Bundesländer. Die Entwicklungen in Gesetzgebung, Praxis und Wissenschaft sind eingearbeitet und bringen den Kommentar auf den Bearbeitungsstand von Oktober 2001.
Aus Rezensionen der Vorauflage:
".. Das Buch ist allen in irgendeiner Weise mit dem Maßregelvollzug Befaßten dringend zu empfehlen. .." (Professor Dr. Alexander Böhm, Mainz In: NJW)
- ".. Fazit: Der Kommentar kann allen, die mit dem Vollzug der Maßregeln aus §§ 63, 64 StGB zu tun haben, uneingeschränkt empfohlen werden." (Professor Dr. Günter Blau, Frankfurt a.M./Bochum In: Goltdammer's Archiv für Strafrecht)
- ".. Abschließend kann der Rezensent nur dem Herausgeber, allen Autoren sowie dem Verlag Achtung und Anerkennung ob dieser wissenschaftlichen Monumentalleistung aussprechen. Folgeauflagen sind schon heute sicher zu erwarten und im Interesse der wissenschaftlichen Weiterentwicklung auch notwendig." (Rüdiger Molketin, Bochum In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform)
".. Das Werk erfüllt alle berechtigten Erwartungen und wird für die Praxis der Kliniken, der Vollstreckungsbehörden, der Gerichte und der Rechtsanwälte, die Untergebrachte vertreten, ein wichtiges und verläßliches Hilfsmittel sein. .." (Dr. Karl Peter Rotthaus, Köln In: Juristische Rundschau)
- freiwillige und zwangsweise Behandlung,
- das Maß des Freiheitsentzugs und die Lockerungen,
- die Gewährleistung von Grundrechten und zulässige Eingriffe
- sowie Durchsetzung und Grenzen von Maßnahmen zur Sicherheit und Ordnung.
Hierbei stellt er die teilweise identischen, teilweise aber auch erheblich divergierenden bis völlig konträren Regelungen in den Ländergesetzen synoptisch nebeneinander und geht dort, wo es erforderlich ist, auch auf die Differenzierungen zwischen psychisch kranken und suchtkranken Tätern/Patienten ein.
Den Rahmen dieser Kommentierung bildet eine einleitende Darstellung der historischen Herausbildung und der gegenwärtigen Systematik des Maßregelrechts. Darin sind grundsätzliche Ausführungen zum Zusammenhang und zur Unterscheidung von Maßregelvollstreckung und -vollzug und zur dogmatischen Bedeutung der Begriffe "Besserung" und "Sicherung" und ihrem Verhältnis zueinander enthalten. Den Schluß bildet ein Kapitel zum Rechtsschutz im Maßregelvollzug (Verwaltungsverfahren und Durchsetzungshinweise).
Die Neuauflage berücksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage erfolgten Änderungen und Ergänzungen im Maßregelvollzugsrecht aller 16 Bundesländer. Die Entwicklungen in Gesetzgebung, Praxis und Wissenschaft sind eingearbeitet und bringen den Kommentar auf den Bearbeitungsstand von Oktober 2001.
Aus Rezensionen der Vorauflage:
".. Das Buch ist allen in irgendeiner Weise mit dem Maßregelvollzug Befaßten dringend zu empfehlen. .." (Professor Dr. Alexander Böhm, Mainz In: NJW)
- ".. Fazit: Der Kommentar kann allen, die mit dem Vollzug der Maßregeln aus §§ 63, 64 StGB zu tun haben, uneingeschränkt empfohlen werden." (Professor Dr. Günter Blau, Frankfurt a.M./Bochum In: Goltdammer's Archiv für Strafrecht)
- ".. Abschließend kann der Rezensent nur dem Herausgeber, allen Autoren sowie dem Verlag Achtung und Anerkennung ob dieser wissenschaftlichen Monumentalleistung aussprechen. Folgeauflagen sind schon heute sicher zu erwarten und im Interesse der wissenschaftlichen Weiterentwicklung auch notwendig." (Rüdiger Molketin, Bochum In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform)
".. Das Werk erfüllt alle berechtigten Erwartungen und wird für die Praxis der Kliniken, der Vollstreckungsbehörden, der Gerichte und der Rechtsanwälte, die Untergebrachte vertreten, ein wichtiges und verläßliches Hilfsmittel sein. .." (Dr. Karl Peter Rotthaus, Köln In: Juristische Rundschau)