Diese Arbeit analysiert die völkerrechtlichen Menschenrechtsgewährleistungen und ihre verschiedenen Instrumente zur verfahrensrechtlichen Durchsetzbarkeit. Diese verfahrensrechtlichen Instrumentarien beziehen zunehmend das Individuum in den Prozess der Rechtsbeachtung und Rechtsbewahrung auf Völkerrechtsebene ein, wie zum Beispiel das Individualbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verdeutlicht. Im Rahmen der Arbeit wird untersucht, ob dieses Phänomen des Einbezugs des Individuums in den Prozess der Rechtsdurchsetzung im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz auf den europäischen Rechtsraum begrenzt ist, oder ob es Tendenzen gibt, dass dem Individuum im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz generell zunehmend Verfahrenspositionen eingeräumt werden. In diesem Zusammenhang widmet sich die Untersuchung schließlich der Frage, ob und inwieweit von einer Stellung des Individuums im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz, d. h. von einer Völkerrechtssubjektivität des Einzelnen, gesprochen werden kann.