Die Grundschuld wurde in den letzten Jahrzehnten zum nahezu alleinigen Sicherungsmittel des Immobiliarkredites. Infolge dieser im wesentlichen durch den Ideenreichtum der Kreditpraxis geprägten Entwicklung wurden für die Rechtswissenschaft viele neue Fragen aufgeworfen. In besonderer Weise gilt dies für die Rechtsfolgen der Abtretung von Sicherungsgrundschulden. Einem praktisch relevanten Teilbereich dieses Problemkreises, nämlich der Frage, inwieweit dem Sicherungsgeber bei einem solchen Grundschuldübergang rechtshemmende Einreden erhalten bleiben, die ihm aufgrund des ursprünglichen Sicherungsgeschäftes gegen die Grundschuld zustanden, wendet die vorliegende Untersuchung sich zu. Ihr Anliegen ist es dabei, eine Antwort vor allem unter Berücksichtigung der gesetzesimmanenten Systematik sowie der - gerade im Sachenrecht elementar bedeutsamen - Ordnungsfunktion der Dogmatik zu entwickeln.