Der Begriff Lernbehinderung wurde erstmals 1963 von Samuel Kirk auf einer Elternvereinigung in New York City geprägt. Das U.S. Department of Education und das Public Law 476-101 definieren Lernbehinderung als: Eine Störung in einem oder mehreren grundlegenden psychologischen Prozessen, die das Verständnis oder die Verwendung der gesprochenen oder geschriebenen Sprache beeinträchtigt und zu einer Beeinträchtigung der Fähigkeit führen kann, zuzuhören, Gedanken wahrzunehmen, zu sprechen, zu lesen, zu schreiben, Wörter zu buchstabieren oder mathematische Berechnungen durchzuführen. Der Begriff umfasst Zustände wie Wahrnehmungsstörungen, Hirnschäden, partielle Hirnfunktionsstörungen, Legasthenie und Entwicklungsstörungen, schließt aber auch Kinder ein, die zunächst visuelle, auditive, motorische, geistige gelernt haben, nicht einbezogen. Die Lernbehinderung eines Kindes oder Jugendlichen ist gekennzeichnet durch mangelnde akademische Leistungen im Lesen, Schreiben oder in der Mathematik im Vergleich zur allgemeinen Intelligenz des Kindes. In der überarbeiteten Fassung werden Lernbehinderungen in vier diagnostische Kategorien eingeteilt: Lesestörung, Rechenstörung, Störung des schriftlichen Ausdrucks und unbestimmte Lernstörung.