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Diese vielbeachtete Studie unternimmt eine umfassende Darstellung und Interpretation der Weberschen Staatstheorie. Sie rekonstruiert die über das Werk verstreuten Fragmente, zeigt die Herkunft der einzelnen Konzepte und ihre Bedeutung für die heutige Staatslehre. Andreas Anter weist nach, wie eng Weber sich an zeitgenössische Denker anlehnt - insbesondere an Georg Jellinek und Friedrich Nietzsche - und ihre Konzepte zuspitzt und modifiziert. Zugleich wird Max Webers Ambivalenz deutlich: das Schwanken zwischen einer etatistischen Haltung, die sich an der Staatsräson orientiert, und einer…mehr

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Produktbeschreibung
Diese vielbeachtete Studie unternimmt eine umfassende Darstellung und Interpretation der Weberschen Staatstheorie. Sie rekonstruiert die über das Werk verstreuten Fragmente, zeigt die Herkunft der einzelnen Konzepte und ihre Bedeutung für die heutige Staatslehre. Andreas Anter weist nach, wie eng Weber sich an zeitgenössische Denker anlehnt - insbesondere an Georg Jellinek und Friedrich Nietzsche - und ihre Konzepte zuspitzt und modifiziert. Zugleich wird Max Webers Ambivalenz deutlich: das Schwanken zwischen einer etatistischen Haltung, die sich an der Staatsräson orientiert, und einer individualistischen Position, die nach der Freiheit des Einzelnen fragt.

»Anter hat eine von souveränem Überblick über das Umfeld getragene, auch stilistisch ansprechende Studie geschrieben, die für jede Beschäftigung mit dem Thema unumgänglich ist.« (Stefan Breuer am 16.05.1995 zur ersten Auflage, Frankfurter Allgemeine Zeitung)
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Rezensionen
»Die Studie profitiert nicht zuletzt von der Urteilsstärke ihres Autors: '(...) Sein (Webers, Anm. J.S.) pessimistischer Realismus ist (...) allemal redlicher als der geschäftige Leerlauf und die elaborierte Ratlosigkeit bürokratischer Antibürokratisierungskommissionen unserer Tage' (S. 190). Was bedarf es mehr, um dem Leser die Lektüre dieses wahrhaft gelungenen Werkes schmackhaft zu machen?« Dr. Jan Philipp Schaefer, in: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 142, Heft 3/2017

»Die Fragestellungen Webers sind, wie das Buch verdeutlicht, von aktueller Bedeutung, weil sie staatstheoretische Kernprobleme ansprechend, zu denen vor allem Fragen staatlichen Legitimität und der Konflikte zwischen Freiheit und Ordnung zählen.[...] So entsteht ein spannendes Bild der Herkunft, Struktur und Bedeutung von Webers Theorie des modernen Staates.« Professor Dr. Helmut Reinalter, in: Internationale Zeitschrift für Freimaurer-Forschung, Band 36 / 2016

»[O]f all the books under review, this is the one I'd most like to have written myself. [...] Andreas Anter's inquiry is grounded on a mastery of Weber's oeuvre. [...] His own thoughtful and occasionally critical account of Weber's contribution, however, clearly suggests how much worse off we would be theoretically without it.« Gianfranco Poggi, in: Political Theory, 26/1998

»Anter hat eine [...] von souveränem Überblick über das Umfeld getragene, auch stilistisch ansprechende Studie geschrieben, die für jede Beschäftigung mit dem Thema unumgänglich ist.« Stefan Breuer, in: FAZ, 16.5.1995

»Angesichts der Fülle an Weber-Literatur staunt man über neue Fragestellungen, so in der Arbeit von Anter, der aus Webers Werk (s)eine Staatstheorie destilliert. Die Antinomien, die die politische Moderne bestimmen und unsere Gegenwart prägen, Wertkollisionen und Spannungen zwischen Autorität und Freiheit, Persönlichkeit und Lebensordnungen, Individualismus und Staatsräson herausgearbeitet zu haben, ist ein bleibendes Verdienst des Autors.« Martin Gralher, in: Das Parlament, Nr. 6, 2.2.1996

»Der Verfasser hat ein wichtiges Buch zu einem wichtigen Thema geschrieben. Es steht mitten im Strom der zeitgenössischen nationalen und internationalen Weber-Interpretation und ist im hohen Maße geeignet, diese Diskussion voranzubringen.« Paul-Ludwig Weinacht, in: Historisches Jahrbuch, 118/1998

»Der Autor widmet sich den staatstheoretischen Passagen in Webers Werk und unterzieht sie einer präzisen historisch-philologischen Untersuchung. Das Resultat ist nicht nur eine Rekonstruktion von Webers ungeschriebener Staatstheorie, sondern eine polyperspektivische Annäherung an die Fragestellungen und Kontexte der Auseinandersetzung Webers mit dem Staat.« A. Braeckman, in: Tijdschrift voor Filosofie, 4/1996

»Webers Fragmente einer Staatstheorie interessieren nicht nur die 'neue Staatsdiskussion' der Verwaltungslehre, sondern sind auch für die demokratisch-pluralistische Verfassungslehre fruchtbar [...]. Gerade aus der Perspektive des vom Verfasser verdienstvoll herausgearbeiteten Methodenpluralismus zeigt sich, daß Weber in der Sache modernes Verfassungsdenken vorbereitet.« Jörg Luther, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 4/1997

»Anter hat als erster eine auf allen verfügbaren Texten basierende Rekonstruktion von Webers Staatstheorie unternommen, was bisher in der Forschung fehlte.« In: Filosofía, 2/1998

»Eine anregende Arbeit mit polemischer Kraft.« Pier Paolo Portinaro, in: Teoria Politica, 2/1997

»Brilliant interpretations and further elaborations of Weber's sociology of the state.« Eckard Bolsinger, in: Telos, Nr. 109/1996

»Anters Studie zeichnet sich in der neueren Weber-Literatur durch drei deutliche Vorzüge aus: Klarheit, Plausibilität und Fruchtbarkeit. [...] Es ist Anters Verdienst, eine kraftvolle Weber-Interpretation vorgelegt zu haben, die der Staatslehre eine Schlüsselrolle zuweist - ein wertvoller Ansatz, dem man folgen sollte.« Agostino Carrino, in: Diritto e cultura, 1/1998

»Es zeugt für die Qualität des Buches, dass Anter vom Problemniveau ausgeht, das durch Winckelmann und Mommsen gesetzt wurde.« Sven Eliaeson, in: Zeitschrift für Politik, 1/2000

»Anters Beitrag [...] erschöpft sich aber nicht in scharfsinnigen Analysen, sondern führt darüber hinaus den sorgfältigen Nachweis, daß Webers Positionen nahezu restlos aus dem Diskurs seiner Zeit entnommen sind.« Wolfgang Reinhard, in: Der Staat, 3/1996

»Erhellend und anregend sind auch die Ausführungen des Verfassers zur Problematik der Werte bei Max Weber. Mit dem Begriff der 'Wertfreiheit' hat Max Weber selbst zu einer Verwirrung beigetragen, die der Verfasser überzeugend auszuräumen versteht.« Dietmar Willoweit, in: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, 3-4/1996
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