Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziologie - Klassiker und Theorierichtungen, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Einführung in die soziologische Theorie: Weber, Simmel, Durkheim, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Max Weber gilt als einer der Begründer der Soziologie als selbständige Wissenschaft. Seine
Vorstellungen sind dahingehend ausgeprägt, daß er zum Verständnis der Realität ein
fiktives Idealbild konstruiert und es mit der Wirklichkeit vergleicht, um somit die
Wirklichkeit zu kategorisieren und besser zu verstehen. Ebenso ging Max Weber beim
Anlegen der Typen legitimer Herrschaft vor; er kreiert drei Idealtypen von
Herrschaftsformen: die Rationale, auch legal genannte Herrschaft, die Traditionale
Herrschaft und die Charismatische Herrschaft, die so niemals real existieren.
Im folgenden wird sich dieser erste Teil der Hausarbeit mit den Kapiteln Legitimierungder
Herrschaftsformen, dem Wesen der Charismatischen Herrschaft in den Punkten Verhältnis
in der sozialen Beziehung zwischen Herrscher und Beherrschten, ökonomische Grundlagen
und Organisations- u. Verwaltungsstrukturen beschäftigen, sowie schlußendlich die Frage
aufgreifen, wie ein allgemeiner Realitätsbezug hergestellt werden kann, einerseits unter
dem Gesichtspunkt des Veralltäglichungsprozesses und andererseits mit einem kleinen
Ausblick in den wissenschaftlichen Diskurs über die Anwendung der Weberschen
Grundlagen in der Moderne. Um ein effizientes Verständnis des Themas zu ermöglichen, sind zunächst grundlegende
Definitionen und Begriffserklärungen zu erläutern. Herrschaft, als Basis der
Herrschaftsformen. soll als ein gegenseitiges Beziehungsgefüge verstanden werden.
Deshalb ist es nötig, Herrschaft vom Begriff der Macht abzugrenzen. Max Weber selbst
gibt hier eine passende Definition: Macht soll MHGH Chance bedeuten, innerhalb einer
sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel
worauf diese Chance beruht.
Als Ergänzung dazu heißt Herrschaft GLH Chance für einen Befehl bestimmten Inhalts bei
angebbaren Personen Gehorsam zu finden. Damit der Unterschied beider Definitionen
von Max Weber deutlich wird und Herrschaft eben nicht als ein reines
Durchsetzungsverfahren von politischem und/ oder persönlichem Willen bzw. als
einseitiges Abhängigkeitsgebilde verstanden und angesehen wird, soll noch eine dritte weberunabhängige Begriffserklärung aufgeführt werden: Herrschaft ist die
institutionalisierte, auf dem Verhältnis der Gegenseitigkeit beruhende Ausübung der Macht,
die zur Differenzierung der Gesellschaft in legitim Herrschende und die Autorität
anerkennende Beherrschte führt, im Gegensatz zum einseitigen reinen Gewaltverhältnis.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Vorstellungen sind dahingehend ausgeprägt, daß er zum Verständnis der Realität ein
fiktives Idealbild konstruiert und es mit der Wirklichkeit vergleicht, um somit die
Wirklichkeit zu kategorisieren und besser zu verstehen. Ebenso ging Max Weber beim
Anlegen der Typen legitimer Herrschaft vor; er kreiert drei Idealtypen von
Herrschaftsformen: die Rationale, auch legal genannte Herrschaft, die Traditionale
Herrschaft und die Charismatische Herrschaft, die so niemals real existieren.
Im folgenden wird sich dieser erste Teil der Hausarbeit mit den Kapiteln Legitimierungder
Herrschaftsformen, dem Wesen der Charismatischen Herrschaft in den Punkten Verhältnis
in der sozialen Beziehung zwischen Herrscher und Beherrschten, ökonomische Grundlagen
und Organisations- u. Verwaltungsstrukturen beschäftigen, sowie schlußendlich die Frage
aufgreifen, wie ein allgemeiner Realitätsbezug hergestellt werden kann, einerseits unter
dem Gesichtspunkt des Veralltäglichungsprozesses und andererseits mit einem kleinen
Ausblick in den wissenschaftlichen Diskurs über die Anwendung der Weberschen
Grundlagen in der Moderne. Um ein effizientes Verständnis des Themas zu ermöglichen, sind zunächst grundlegende
Definitionen und Begriffserklärungen zu erläutern. Herrschaft, als Basis der
Herrschaftsformen. soll als ein gegenseitiges Beziehungsgefüge verstanden werden.
Deshalb ist es nötig, Herrschaft vom Begriff der Macht abzugrenzen. Max Weber selbst
gibt hier eine passende Definition: Macht soll MHGH Chance bedeuten, innerhalb einer
sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel
worauf diese Chance beruht.
Als Ergänzung dazu heißt Herrschaft GLH Chance für einen Befehl bestimmten Inhalts bei
angebbaren Personen Gehorsam zu finden. Damit der Unterschied beider Definitionen
von Max Weber deutlich wird und Herrschaft eben nicht als ein reines
Durchsetzungsverfahren von politischem und/ oder persönlichem Willen bzw. als
einseitiges Abhängigkeitsgebilde verstanden und angesehen wird, soll noch eine dritte weberunabhängige Begriffserklärung aufgeführt werden: Herrschaft ist die
institutionalisierte, auf dem Verhältnis der Gegenseitigkeit beruhende Ausübung der Macht,
die zur Differenzierung der Gesellschaft in legitim Herrschende und die Autorität
anerkennende Beherrschte führt, im Gegensatz zum einseitigen reinen Gewaltverhältnis.
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