Hermann Lange hat eine eindrucksvolle und bedeutende Lebensleistung als Historiker des mittelalterlichen Rechts und als Dogmatiker des geltenden Zivilrechts, insbesondere des Schadensrechts, hinterlassen. Dies hat die Juristische Fakultät der Universität Tübingen, der Lange seit 1996 angehörte, zum Anlass genommen, ihn zu seinem hundertsten Geburtstag zu würdigen. Dabei bot sich vor allem die Gelegenheit zu einer Bestandsaufnahme der romanistischen Mediävistik. Denn Hermann Langes monumentales Werk Römisches Recht im Mittelalter , das in zwei Bänden (1997 und 2007) erschienen ist, darf als sein wichtigstes und dauerhaftestes wissenschaftliches Ergebnis angesehen werden.