Der Autor behandelt die Mediation im Umweltrecht. Mit einer rechtlichen Analyse und Formulierungsvorschlägen für Verträge will er der praktischen Implementation zum Durchbruch verhelfen.
Im ersten Kapitel behandelt Mathias Hellriegel Begriffliches, Systematisches und Tatsächliches. Nach der Definition der Mediation - Vermittlung in Verhandlungen durch einen neutralen Dritten ohne Entscheidungsbefugnis - werden die Phasen eines Mediationsverfahrens untersucht. Dabei geht der Verfasser davon aus, daß Mediationsverfahren die traditionellen Verwaltungsverfahren nicht ersetzen, sondern diese ergänzen sollen. Mediation als Einschaltung eines privaten Dritten wird der Verfahrensprivatisierung zugeordnet.
Im zweiten Kapitel untersucht der Autor die gesetzlichen Grundlagen für die Mediation und wendet sich dem Problem des Gesetzesvorbehalts zu. Eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Mediation ist nur erforderlich, wenn der Mediator beliehen wird und ihm Hoheitsgewalt und Entscheidungsbefugnisse übertragen werden. Dagegen ist eine Mediation ohne gesetzliche Ermächtigung möglich, wenn der Mediator nur mitwirkt bzw. als bloßer Verwaltungshelfer auftritt. Mediation in förmlichen Verfahren ist derzeit ohne gesetzliche Grundlage nur eingeschränkt zulässig; außerhalb förmlicher Verfahren ergeben sich größere Übertragungsmöglichkeiten. Für Mediation in förmlichen Verfahren werden Ermächtigungsgrundlagen untersucht.
Im dritten Kapitel behandelt der Verfasser das Verhältnis von Mediation und öffentlich-rechtlichem Vertrag. Die Mediation ist in einem System von Verwaltungsverträgen zu sehen: In der eröffnenden Mediationsvereinbarung verabreden die Parteien die Durchführung der Mediation und treffen Regelungen über die Verhandlungsmodalitäten. Der Mediationsauftrag regelt die Beauftragung des Mediators sowie dessen Aufgaben, Rechte und Pflichten. Die abschließende Verhandlungsübereinkunft wird im Mediationsvertrag festgehalten. Untersucht werden der Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Bestimmungen, wobei Formulierungen für die Mediationsvereinbarung und den Mediationsauftrag vorgeschlagen werden.
Im ersten Kapitel behandelt Mathias Hellriegel Begriffliches, Systematisches und Tatsächliches. Nach der Definition der Mediation - Vermittlung in Verhandlungen durch einen neutralen Dritten ohne Entscheidungsbefugnis - werden die Phasen eines Mediationsverfahrens untersucht. Dabei geht der Verfasser davon aus, daß Mediationsverfahren die traditionellen Verwaltungsverfahren nicht ersetzen, sondern diese ergänzen sollen. Mediation als Einschaltung eines privaten Dritten wird der Verfahrensprivatisierung zugeordnet.
Im zweiten Kapitel untersucht der Autor die gesetzlichen Grundlagen für die Mediation und wendet sich dem Problem des Gesetzesvorbehalts zu. Eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Mediation ist nur erforderlich, wenn der Mediator beliehen wird und ihm Hoheitsgewalt und Entscheidungsbefugnisse übertragen werden. Dagegen ist eine Mediation ohne gesetzliche Ermächtigung möglich, wenn der Mediator nur mitwirkt bzw. als bloßer Verwaltungshelfer auftritt. Mediation in förmlichen Verfahren ist derzeit ohne gesetzliche Grundlage nur eingeschränkt zulässig; außerhalb förmlicher Verfahren ergeben sich größere Übertragungsmöglichkeiten. Für Mediation in förmlichen Verfahren werden Ermächtigungsgrundlagen untersucht.
Im dritten Kapitel behandelt der Verfasser das Verhältnis von Mediation und öffentlich-rechtlichem Vertrag. Die Mediation ist in einem System von Verwaltungsverträgen zu sehen: In der eröffnenden Mediationsvereinbarung verabreden die Parteien die Durchführung der Mediation und treffen Regelungen über die Verhandlungsmodalitäten. Der Mediationsauftrag regelt die Beauftragung des Mediators sowie dessen Aufgaben, Rechte und Pflichten. Die abschließende Verhandlungsübereinkunft wird im Mediationsvertrag festgehalten. Untersucht werden der Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Bestimmungen, wobei Formulierungen für die Mediationsvereinbarung und den Mediationsauftrag vorgeschlagen werden.