Während im Zivilprozessrecht mit dem obligatorischen Schlichtungsverfahren (§ 15 EGZPO) die Idee des Vorverfahrens wieder an Bedeutung gewinnt, wird das Widerspruchsverfahren nach §§ 68ff. VwGO in den letzten Jahren von Rechtsprechung und Gesetzgebung zunehmend zurückgedrängt.
Stefan Vetter unterzieht diesen Prozess einer detaillierten Analyse. Er systematisiert die einzelnen Begründungsansätze und zeigt auf, dass überzeugende Gründe für den Abbau des Vorverfahrens nicht vorliegen. Der Abbau kommt vielmehr einer Demontage gleich. Der Autor wendet sich insbesondere gegen das Verständnis vom Widerspruchsverfahren als "Sachurteilsvoraussetzung" und legt - erstmals in dieser Deutlichkeit - den Wertungswiderspruch der Rechtsprechung in Bezug auf das Vorverfahren nach § 80 Abs. 6 VwGO (Zugangsvoraussetzung) offen. Die Selbstkontrolle der Verwaltung verkommt insgesamt zur Selbstverteidigung.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines in der Praxis ineffektiven Widerspruchsverfahrens entwickelt Vetter ein Konzept zur Reform des - weiterhin notwendigen - Vorverfahrens. Er knüpft dabei an die Idee der Mediation an und skizziert das Grundgerüst eines obligatorischen mediativen Vorverfahrens. Das Konzept ist Ausdruck eines neuen Verwaltungsrechtsverständnisses und einer neuen Verwaltungskultur. Als Teil einer Konfliktinfrastruktur eröffnet es die Perspektive zu einem Vorverfahren als Bürgerverfahren. Die Verwaltung wird zum Konfliktpartner, und der Konflikt wird zur Chance. Neben der Stärkung der Eigenständigkeit der Verwaltung und der Entlastung der Gerichte fördert das mediative Vorverfahren vor allem ein für das Verhältnis Bürger-Staat unabdingbares Element: die Akzeptanz.
Stefan Vetter unterzieht diesen Prozess einer detaillierten Analyse. Er systematisiert die einzelnen Begründungsansätze und zeigt auf, dass überzeugende Gründe für den Abbau des Vorverfahrens nicht vorliegen. Der Abbau kommt vielmehr einer Demontage gleich. Der Autor wendet sich insbesondere gegen das Verständnis vom Widerspruchsverfahren als "Sachurteilsvoraussetzung" und legt - erstmals in dieser Deutlichkeit - den Wertungswiderspruch der Rechtsprechung in Bezug auf das Vorverfahren nach § 80 Abs. 6 VwGO (Zugangsvoraussetzung) offen. Die Selbstkontrolle der Verwaltung verkommt insgesamt zur Selbstverteidigung.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines in der Praxis ineffektiven Widerspruchsverfahrens entwickelt Vetter ein Konzept zur Reform des - weiterhin notwendigen - Vorverfahrens. Er knüpft dabei an die Idee der Mediation an und skizziert das Grundgerüst eines obligatorischen mediativen Vorverfahrens. Das Konzept ist Ausdruck eines neuen Verwaltungsrechtsverständnisses und einer neuen Verwaltungskultur. Als Teil einer Konfliktinfrastruktur eröffnet es die Perspektive zu einem Vorverfahren als Bürgerverfahren. Die Verwaltung wird zum Konfliktpartner, und der Konflikt wird zur Chance. Neben der Stärkung der Eigenständigkeit der Verwaltung und der Entlastung der Gerichte fördert das mediative Vorverfahren vor allem ein für das Verhältnis Bürger-Staat unabdingbares Element: die Akzeptanz.
»Die Schrift enthält nützliche Vorgaben für die Auswahl des Mediators und konstruktive Vorschläge für den Gang des Verfahrens, etwa zur Form und Frist eines entsprechenden Antrags oder zu den Säumnisfolgen. In der Gesamtschau handelt es sich um eine erfreuliche Arbeit, welche die aktuelle Diskussion um die Mediation im Öffentlichen Recht sicherlich anreichern wird.«
Dr. Thorsten Siegel, in: Die Öffentliche Verwaltung, 13/2005
»Jeder Interessierte, dem es Vergnügen bereitet, ein fest gefügtes System einmal gegen den Strich zu bürsten, oder jedem, dem es ein Anliegen ist, konsensuale Streitlösungen gegen verfestigte und rein normorientierte Verwaltungsstrukturen zu setzen, findet in der vorliegenden Dissertation ein reiches Feld an gedanklichen Anstößen. Und vielleicht deshalb ist die Arbeit auch gerade für die Anhänger einer strikten konservierenden Rechtspflege ein neuer Einstieg in den Problembereich Interessenausgleich von administrativem Durchsetzungsanspruch und Bürgerbetroffenheit (vgl. S. 152-162) und damit auch ein Buch für eine gut sortierte juristische Bibliothek.«
Dr. F. W. Gülsdorff, Präsident des Verwaltungsgerichts Gera, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 9/2004
»Insgesamt gesehen hat Vetter eine schöne Dissertation geschrieben, deren Verdienste nicht nur in der mutigen Konzeption eines mediativen Widerspruchsverfahrens liegen, sondern - über den Titel der Arbeit hinaus - in einer sehr scharfsinnigen Analyse des Niedergangs des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens, verbunden mit einem lesenswerten Postulat für dessen Wiederbelebung.«
Prof. Dr. Chr. Gröpl, in: Saarbrücker Forum für Mediation, 02.09.04
Dr. Thorsten Siegel, in: Die Öffentliche Verwaltung, 13/2005
»Jeder Interessierte, dem es Vergnügen bereitet, ein fest gefügtes System einmal gegen den Strich zu bürsten, oder jedem, dem es ein Anliegen ist, konsensuale Streitlösungen gegen verfestigte und rein normorientierte Verwaltungsstrukturen zu setzen, findet in der vorliegenden Dissertation ein reiches Feld an gedanklichen Anstößen. Und vielleicht deshalb ist die Arbeit auch gerade für die Anhänger einer strikten konservierenden Rechtspflege ein neuer Einstieg in den Problembereich Interessenausgleich von administrativem Durchsetzungsanspruch und Bürgerbetroffenheit (vgl. S. 152-162) und damit auch ein Buch für eine gut sortierte juristische Bibliothek.«
Dr. F. W. Gülsdorff, Präsident des Verwaltungsgerichts Gera, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 9/2004
»Insgesamt gesehen hat Vetter eine schöne Dissertation geschrieben, deren Verdienste nicht nur in der mutigen Konzeption eines mediativen Widerspruchsverfahrens liegen, sondern - über den Titel der Arbeit hinaus - in einer sehr scharfsinnigen Analyse des Niedergangs des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens, verbunden mit einem lesenswerten Postulat für dessen Wiederbelebung.«
Prof. Dr. Chr. Gröpl, in: Saarbrücker Forum für Mediation, 02.09.04