Medienfreiheit und Medienvielfalt - diese zwei komplementären Postulate sind ungeachtet aller konvergenzbedingten Veränderungen der Medienlandschaft weiterhin grundlegende Elemente einer demokratischen Medienordnung. Denn Medienvielfalt im Sinne einer Vielfalt von verfügbaren Medieninhalten ist auch in Zeiten der Konvergenz verfassungsrechtlich unbedingt erforderlich. Auch in konvergenten Zeiten garantiert jedoch eine Vielzahl von Eigentümern allein in Bezug auf den klassischen Rundfunk keine hinreichende Vielfältigkeit des Angebots. Anders als im Bereich der Presse oder der neuen Medien ist im Bereich des klassischen Rundfunks daher auch weiterhin ein besonderes Regelungssystem zur Garantie ebendieser inhaltlichen Vielfalt erforderlich. Diese Arbeit soll Optionen aufzeigen, wie die Medienvielfalt auch in Zeiten der Konvergenz in verfassungskonformer Art und Weise und im Einklang mit den unions- und völkerrechtlichen Vorgaben vor den Gefahren, die insbesondere von crossmedialer Konzentration ausgehen, geschützt werden kann.