Moderne Demokratien sind auf plurale Medienberichterstattung angewiesen. Sie bildet den Nährboden, auf dem die individuelle wie öffentliche Meinungsbildung reift. Entsprechend leitet das Bundesverfassungsgericht aus den Mediengrundrechten in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes den verfassungsrechtlichen Auftrag her, durch gesetzgeberische Maßnahmen Medienvielfalt zu gewährleisten. Für den Bereich des bundesweit veranstalteten Fernsehens verwirklicht § 26 des Rundfunkstaatsvertrags diesen Auftrag. Ob die Bestimmung den Herausforderungen einer sich rapide wandelnden und konvergierenden Medienlandschaft noch gewachsen ist, wird insbesondere seit der gescheiterten Übernahme des Fernsehsenders ProSieben/Sat.1 durch die Axel Springer AG intensiv diskutiert. Entwürfe für eine Neufassung dieser medienkonzentrationsrechtlichen Regelung liegen vor. Der aus einer Tagung hervorgegangene Band beleuchtet vor diesem Hintergrund das Thema Medienkonzentrationskontrolle aus interdisziplinärer Perspektive. Zu Wort kommen Juristen und Kommunikationswissenschaftler. Mit kontroverser Stoßrichtung untersuchen die Autoren, ob ein spezifisches Medienkonzentrationsrecht erforderlich ist, wie es ausgestaltet sein sollte bzw. wie bestehende Regelungen in verfassungsrechtlicher Hinsicht zu bewerten sind. Dabei wird sowohl der bundesweite als auch der lokale Medienbereich in den Blick genommen. Der Band wird abgerundet durch den Abdruck einer Podiumsdiskussion zum Thema.