Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Universität Siegen (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Jahrzehnten spielt sich in den Haushalten vieler deutscher Bürger jeden Morgen die gleiche Situation ab: Der Wecker klingelt, es ist Zeit aufzustehen. In der Küche wird erst einmal die Kaffeemaschine angestellt, dann folgt der Gang zum Briefkasten. Dort steckt die aktuelle Ausgabe der abonnierten Tageszeitung. Während des Frühstücks werden die Schlagzeilen studiert. Liegt die Zeitung einmal nicht im Briefkasten, fehlt etwas in der täglichen Routine.Doch in den letzten Jahren scheinen immer mehr Menschen mit diesem allmorgendlichen Ritual zu brechen. Anstatt einen Blick in die, meist in der Nacht zuvor gedruckte Zeitung zu werfen, werden vermehrt die neuesten Nachrichten aus dem Internet abgerufen. Für viele Menschen scheint die Zeitung als Erstinformationsmedium ausgedient zu haben.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bereitet seit März 2011 eine erneute Novellierung des Kartellgesetzes vor. Im Zuge dessen wurden Stimmen laut, die eine Änderung der Sonderregeln für die Printbranche im Wettbewerbsrecht verlangen. Bestand nach dem, von Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp RÖSLER, vorgestellten Eckpunktepapier zunächst kein Anlass, die pressespezifischen Regelungen zu ändern, sieht der Referentenentwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des GWB nun doch eine Modifizierung der Pressefusionskontrolle vor.Die in den vergangenen Jahren immer wieder vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) angestoßene Diskussion um die Notwendigkeit einer Änderung der Pressefusionskontrolle, hat weitestgehend nicht für das Gros der Bevölkerung wahrnehmbar stattgefunden. Die angekündigte 8. GWB-Novelle hat diese Debatte nun wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Trotz erster Annäherungen im Hinblick auf die unterschiedlichen Positionen, vertreten das BMWi auf der einen, und der BDZV gemeinsam mit dem Verband Deutscher Lokalzeitungen e.V. (VDL) auf der anderen Seite, nach wie vor verschiedene Standpunkte hinsichtlich des notwendigen Ausmaßes des Änderungsbedarfs.Die fortdauernde Diskussion gibt Anlass dazu, sich einmal intensiv mit dem Phänomen der Pressekonzentration, dem Sinn und Zweck der Pressefusionskontrolle im Allgemeinen und der Wirksamkeit der derzeitigen Regelungen bzw. der geplanten Änderungen gegen ein Fortschreiten der Medienkonzentration auseinander zu setzen. Für den Fall der Unwirksamkeit sollen mögliche Alternativen aufgezeigt werden.
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