Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Sonstiges, einseitig bedruckt, Note: 1,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Veranstaltung: Proseminar, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zwangsmitgliedschaften in Kammern, Berufsverbote für unliebsame Journalisten, Todesstrafen bei Abhören eines Feindsenders und Auslieferungen in Konzentrationslager wegen staatsfeindlicher Äußerungen: Heute unvorstellbar, was unter dem Nationalsozialismus Alltag war. Gerade einmal rund 70 Jahre ist es her, dass die Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit in Deutschland völlig außer Kraft gesetzt waren. Durch Gleichschaltung und Verstaatlichungen bemächtigte sich das Regime in kürzester Zeit der Presse, des Film und des neu aufkommenden Hörfunks. Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda machte sich diese als Massenbeeinflussungsinstrument(e) zunutze, schottete die Bürger von Auslandsinformationen ab und sorgte so für die erwünschte öffentliche Meinung. Erst nach dem Ende des 2. Weltkriegs konnten die Kommunikationsfreiheiten wieder ga rantiert werden und fanden 1949 Einzug in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
Diese Seminararbeit beschäftigt sich in erster Linie mit den Kommunikationsgrundrechten und deren Grenzen aus Artikel 5 Grundgesetz. Welchen Stellenwert genießen Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit heutzutage? Zu Beginn steht eine Erläute ung der wichtigen öffentlichen Aufgabe der Medien in modernen Demokratien. Danach geht es darum, was allen Bürgern auch und besonders Journalisten verfassungsrechtlich erlaubt ist. Wo können Konflikte auftreten, wenn unterschiedliche Interessen von Medien und Betroffenen aufeinander prallen?
Im nächsten Abschnitt wird auf das Recht der Massenmedien sowie die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eingegangen. Dabei werden ausschließlich die Regelungen im Presse- als auch im Rundfunkbereich betrachtet.
Kapitel 5 handelt von speziellen Befugnissen, die Journalisten zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe eingeräumt werden. Diesen Rechten stehen selbstverständlich auch Pflichten gegenüber.
Verstoßen die Medien gegen rechtliche Vorschriften, indem sie etwa Persönlichkeitsrechte missachten, können die Betroffenen straf- und zivilrechtlich dagegen vor gehen. Drei wichtige Ansprüche von Bürgern Widerruf, Schmerzensgeld/Schadensersatz und Gegendarstellung sollen hier kurz dargestellt werden.
Die Vorstellung des Deutschen Presserates und seiner Ziele bildet den Abschluss dieser Arbeit.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Diese Seminararbeit beschäftigt sich in erster Linie mit den Kommunikationsgrundrechten und deren Grenzen aus Artikel 5 Grundgesetz. Welchen Stellenwert genießen Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit heutzutage? Zu Beginn steht eine Erläute ung der wichtigen öffentlichen Aufgabe der Medien in modernen Demokratien. Danach geht es darum, was allen Bürgern auch und besonders Journalisten verfassungsrechtlich erlaubt ist. Wo können Konflikte auftreten, wenn unterschiedliche Interessen von Medien und Betroffenen aufeinander prallen?
Im nächsten Abschnitt wird auf das Recht der Massenmedien sowie die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eingegangen. Dabei werden ausschließlich die Regelungen im Presse- als auch im Rundfunkbereich betrachtet.
Kapitel 5 handelt von speziellen Befugnissen, die Journalisten zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe eingeräumt werden. Diesen Rechten stehen selbstverständlich auch Pflichten gegenüber.
Verstoßen die Medien gegen rechtliche Vorschriften, indem sie etwa Persönlichkeitsrechte missachten, können die Betroffenen straf- und zivilrechtlich dagegen vor gehen. Drei wichtige Ansprüche von Bürgern Widerruf, Schmerzensgeld/Schadensersatz und Gegendarstellung sollen hier kurz dargestellt werden.
Die Vorstellung des Deutschen Presserates und seiner Ziele bildet den Abschluss dieser Arbeit.
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