In diesem Lehrbuch stellt Axel Beater das Medienrecht als einheitliches und eigenständiges Gebiet vor. Er begreift das Presse-, Rundfunk- und Telemedienrecht als Teilmaterien eines einheitlichen Fachs und konzentriert sich auf die Schnittmenge dieser Gebiete. So sollen gemeinsame Grundfragen und übergreifende Zusammenhänge deutlich werden. Insbesondere kommen den Massenmedien in der demokratischen Industriegesellschaft spezielle Funktionen und Aufgaben zu (Demokratiefunktion, Wirtschaftsfunktion, Integrationsfunktion), die für Presse, Rundfunk und Telemedien im Grundsatz identisch sind. Massenmedien unterliegen deshalb anderen Maßstäben als sonstige Unternehmen. Zugleich wird die Materie anhand zahlreicher Urteile und Einzelfälle vorgestellt, weil das Medienrecht in besonderer Weise Richter- und Fallrecht ist.