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Die Bedeutung der freien Meinungsäußerung als wesentliches Element der Demokratie schließt jedoch nicht aus, dass diese Freiheit zum Nachteil der Demokratie missbraucht werden kann. So wird beispielsweise behauptet, dass die Medien in Südafrika dazu benutzt wurden, den Rassismus während der Apartheid und die Fremdenfeindlichkeit nach der Apartheid aufrechtzuerhalten. In Ruanda wurden sie benutzt, um Hass zu verbreiten, der 1994 zum Völkermord führte. Die Menschenrechtsinstrumente schützen zwar vor Verletzungen dieses Rechts, erlegen den Nutznießern der Freiheit aber auch Pflichten und…mehr

Produktbeschreibung
Die Bedeutung der freien Meinungsäußerung als wesentliches Element der Demokratie schließt jedoch nicht aus, dass diese Freiheit zum Nachteil der Demokratie missbraucht werden kann. So wird beispielsweise behauptet, dass die Medien in Südafrika dazu benutzt wurden, den Rassismus während der Apartheid und die Fremdenfeindlichkeit nach der Apartheid aufrechtzuerhalten. In Ruanda wurden sie benutzt, um Hass zu verbreiten, der 1994 zum Völkermord führte. Die Menschenrechtsinstrumente schützen zwar vor Verletzungen dieses Rechts, erlegen den Nutznießern der Freiheit aber auch Pflichten und Verantwortung auf. Die Pflichten, die den Nutznießern des Rechts auf freie Meinungsäußerung allgemein auferlegt werden, bestehen in der Einschränkung dieses Rechts auf: (a) Schutz und Achtung der anderen, (b) nationale Sicherheit und (c) öffentliche Gesundheit und Moral. Die Amerikanische Konvention führt diese Einschränkung weiter aus, indem sie vorsieht, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht durch indirekte Methoden oder Mittel eingeschränkt werden darf, wie z.B. durch den Missbrauch staatlicher oder privater Kontrolle über Zeitungspapier, Rundfunkfrequenzen oder Geräte, die zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, oder durch jedes andere Mittel, das die Mitteilung und Verbreitung von Ideen und Meinungen behindern könnte.
Autorenporträt
Magomu Nasuru é um oficial judicial que trabalha com a magistratura do Uganda como magistrado de grau um. É casado e possui licenciatura em Direito, diploma de pós-graduação em prática jurídica e mestrado em Direito. Está actualmente a fazer Mestrado em Administração de Empresas no Instituto de Gestão do Uganda.