In dieser retrospektiven Analyse rechtsmedizinscher Gutachten und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten wurden die Fragen verfolgt, welche medikamentösen Substanzklassen häufig im Zusammenhang mit einer medikamentenbedingten Fahruntüchtigkeit toxikologisch nachgewiesen werden und ob deren pharmakologischen Wirkungen mit ärztlich und polizeilich dokumentierten Ausfallerscheinungen korrelieren. Weiterhin wurde der Beweiswert dieser psychophysischen Beeinträchtigungen für die Feststellung einer Fahruntüchtigkeit, so wie der Stellenwert der rechtsmedizinischen Gutachten für die rechtliche Wertung untersucht. Dazu wurden retrospektiv Gutachten des Institutes für Rechtsmedizin in Bonn, in denen ausschliesslich Medikamente toxikologisch nachgewiesen werden konnten und die dazugehörigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungakten der Jahre 2000 bis 2004 ausgewertet.