Grundsätzlich findet die Befruchtung innerhalb der menschlichen Spezies statt. Allerdings kann es vorkommen, dass die Fortpflanzung bei Unfruchtbarkeit oder Sterilität nicht auf natürliche Weise erfolgt. In diesem Fall ist es notwendig, auf andere Formen der Fortpflanzung zurückzugreifen, auch wenn diese künstlich sind. Diese künstlichen Fortpflanzungstechniken verdienen in unserem Kontext eine gewisse Aufmerksamkeit. Da der rechtliche Rahmen für diese Praxis nicht besonders definiert ist, wird unsere Neugier auf den APCPF gelenkt, der die Grundlagen für die medizinische Unterstützung bei der Fortpflanzung schafft. Damit stellt sich das Problem der rechtlichen Regelung der PMA im Vorentwurf. Diesbezüglich ist nicht nur eine strenge Ausgestaltung der Begründung der Abstammung durch PMA festzustellen, sondern auch ein maßvoller Schutz der an der PMA beteiligten Parteien. Dies lässt sich insbesondere durch die Einhaltung der Grundsätze und Bedingungen, die die PMA regeln sollen, dievereinfachte Ausgestaltung der Wirkungen der Abstammung des Kindes und die paradoxe Verantwortung der Parteien rechtfertigen. Denn dieser Rahmen ergibt sich aus der Berücksichtigung des übergeordneten Interesses des ungeborenen Kindes, indem ihm eine glaubwürdige Abstammung zugesichert wird.