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In Deutschland ereignen sich in ärztlichen Praxen und Krankenhäusern / Kliniken jährlich rd. 190.000 Behandlungsfehler. Hinzu kommen zehntausende vermutete medizinische Fehlleistungen.
Lange Zeit waren das Recht medizinischer Behandlungen und das Arzthaftungsrecht nicht gesetzlich geregelt. Die entsprechenden Grundsätze ergaben sich vielmehr aus der Rechtsprechung.
Durch das am 26.02.2013 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten", kurz: Patientenrechtegesetz (PatRG), sind mit einer Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um die
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Produktbeschreibung
In Deutschland ereignen sich in ärztlichen Praxen und Krankenhäusern / Kliniken jährlich rd. 190.000 Behandlungsfehler. Hinzu kommen zehntausende vermutete medizinische Fehlleistungen.

Lange Zeit waren das Recht medizinischer Behandlungen und das Arzthaftungsrecht nicht gesetzlich geregelt. Die entsprechenden Grundsätze ergaben sich vielmehr aus der Rechtsprechung.

Durch das am 26.02.2013 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten", kurz: Patientenrechtegesetz (PatRG), sind mit einer Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um die Paragrafen 630a bis 630h gesetzliche Regelungen für den beonderen Typ des medizinischen Behandlungsvertrages geschaffen worden.

Neben der ausführlichen Erläuterung der neuen BGB-Vorschriften gibt das Werk in allgemeinverständlicher Sprache (sämtliche unvermeidlichen Fachausdrücke werden erläutert) zunächst einen Überblick über die fachlichen Grundlagen des ärztlichen Handelns. Breiten Raum nehmen Beschreibungen der beiden Arten von Behandlungsfehlern (einfache und grobe) mit zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung ein. Sodann werden die zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen in Gestalt der beiden Haftungsordnungen "Vertragshaftung" und "Haftung aus unerlaubter Handlung" (Deliktshaftung) vorgestellt. Weiterhin werden die Ansprüche von Patienten nach festgestellten Behandlungsfehlern in Form von Schadensersatz und Schmerzensgeld detailliert beschrieben. Letztlich wird auf die Verjährung der Ansprüche von Patienten eingegangen.

Im Anhang werden die Behandlung durch Heilpraktiker und die Leistungen von Hebammen auch unter Haftungsgesichtspunkten dargestellt. Es folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten zitierten Gesetzesvorschriften. Den Abschluss bildet ein ausführliches Stichwortverzeichnis.
Autorenporträt
Horst Kuß ist am 03. Februar 1943 in Freiburg/Breisgau geboren. An Abitur und Fachhochschulstudium an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Freiburg schlossen sich Tätigkeiten als Diplom-Verwaltungswirt zunächst bei der Deutschen Bundespost und nach deren Privatisierung bei der Deutschen Telekom AG an. Nach der Pensionierung folgte eine juristische Weiterbildung an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Das besondere Interesse des Autors gilt Verbraucherfragen im weitesten Sinne. Bereits im Tredition-Verlag erschienen sind seine Abhandlungen über die Haftung bei medizinischen Behandlungsfehlern und über die Vermittlung von Mietwohnungen. Das Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) am 01.04.2016 gab den Anstoß,, ein Werk über die gesamte Palette der Möglichkeiten der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus zwischen Verbrauchern und Unternehmen geschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträgen zu verfassen.