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"Ein Vertrag ist eine Vereinbarung, durch die sich eine oder mehrere Personen gegenüber einer oder mehreren anderen Personen verpflichten, etwas zu tun oder zu unterlassen". Diese Vereinbarung oder besser diese Willensübereinstimmung dient dem Zweck, Rechtswirkungen zu erzeugen. Auf den medizinischen Bereich angewandt, ist "der medizinische Vertrag die Handlung, durch die der Patient seinen Willen zum Ausdruck bringt, die Pflege, die sein Zustand erfordert, zu akzeptieren, zusammen mit dem Willen des Arztes, sie ihm zu geben". Der Patient lässt sich auf die Untersuchung ein, und der Arzt…mehr

Produktbeschreibung
"Ein Vertrag ist eine Vereinbarung, durch die sich eine oder mehrere Personen gegenüber einer oder mehreren anderen Personen verpflichten, etwas zu tun oder zu unterlassen". Diese Vereinbarung oder besser diese Willensübereinstimmung dient dem Zweck, Rechtswirkungen zu erzeugen. Auf den medizinischen Bereich angewandt, ist "der medizinische Vertrag die Handlung, durch die der Patient seinen Willen zum Ausdruck bringt, die Pflege, die sein Zustand erfordert, zu akzeptieren, zusammen mit dem Willen des Arztes, sie ihm zu geben". Der Patient lässt sich auf die Untersuchung ein, und der Arzt verpflichtet sich im Gegenzug, seine Aufgabe zu erfüllen. Es handelt sich hierbei um das Zusammentreffen zweier Willensäußerungen: der Wille zu behandeln und der Wille, behandelt zu werden. Die vertragliche Natur der Beziehung zwischen einem Patienten und seinem Arzt wurde in Frankreich durch das Urteil Mercier vom 20. Mai 1936 eingeführt. Dieser Sachverhalt bezieht sich nur auf die private Ausübung der Medizin. In der DRK hat sich die Rechtsprechung leider nicht weiterentwickelt. Der Arzt wird im Falle eines Fehlers immer noch auf der Grundlage der Artikel 258 und 259 des Zivilgesetzbuchs Buch III über Delikte und Quasi-Delikte verfolgt. Die Lehre ihrerseits ist nahezu stumm geblieben. Unsere Studie ist eine Premiere. Wir empfehlen Ihnen die Lektüre!
Autorenporträt
L'autore è: - laureato in diritto privato e giudiziario (Università di Kinshasa: 1999); - difensore dei diritti umani formato dall'Ufficio dell'Alto Commissario per i Diritti Umani (1998); - ricercatore indipendente in diritto medico; - membro dell'Ordine degli Avvocati del Kongo Centrale.