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In den letzten Jahrzehnten hat die HIV/AIDS-Infektion durch ihre Fähigkeit, Menschenleben zu vernichten, die menschlichen Aktivitäten stark beeinträchtigt. Kein Bereich blieb davon unberührt. Dies gilt insbesondere für das Recht, das sich mit den zahlreichen praktischen Problemen konfrontiert sah, die diese Pandemie mit sich brachte und für die es nicht immer leicht ist, angemessene Lösungen zu finden. HIV/AIDS war Anlass für zahlreiche Debatten und unterschiedliche Meinungen über die Angemessenheit einer Anpassung des Berufsgeheimnisses angesichts des tödlichen Charakters der Krankheit und…mehr

Produktbeschreibung
In den letzten Jahrzehnten hat die HIV/AIDS-Infektion durch ihre Fähigkeit, Menschenleben zu vernichten, die menschlichen Aktivitäten stark beeinträchtigt. Kein Bereich blieb davon unberührt. Dies gilt insbesondere für das Recht, das sich mit den zahlreichen praktischen Problemen konfrontiert sah, die diese Pandemie mit sich brachte und für die es nicht immer leicht ist, angemessene Lösungen zu finden. HIV/AIDS war Anlass für zahlreiche Debatten und unterschiedliche Meinungen über die Angemessenheit einer Anpassung des Berufsgeheimnisses angesichts des tödlichen Charakters der Krankheit und des Fehlens von therapeutischen Mitteln. Wenn man über die ethischen und rechtlichen Beziehungen zwischen Ärzten und Patienten nachdenkt, kann man verstehen, wie eine grundlegende Regel, nämlich die der ärztlichen Schweigepflicht, angesichts der Gefahr der Ausbreitung von HIV/AIDS auf die Probe gestellt wird. Und natürlich stellt sich die Frage, welche Haltung ein Arzt gegenüber einem HIV-positiven Patienten einnehmen sollte, der sich weigert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ansteckung seines Partners zu vermeiden. Anders ausgedrückt: Wo genau verläuft die Grenze zwischen der Wahrung der Geheimhaltung, die eine grundlegende Gegebenheit ist, und der unterlassenen Hilfeleistung für eine Person in Gefahr?
Autorenporträt
L'autore è: - laureato in diritto privato e giudiziario (Università di Kinshasa: 1999); - difensore dei diritti umani formato dall'Ufficio dell'Alto Commissario per i Diritti Umani (1998); - ricercatore indipendente in diritto medico; - membro dell'Ordine degli Avvocati del Kongo Centrale.