Das Werk stellt die neue Rechtsmaterie des Medizinrechts, und zwar im Sinne eines "öffentlichen" Medizinrechts, umfassend dar. Die Darstellung hat damit nur gewisse Berührungspunkte zu den klassischen Feldern des Arztrechts als dem zivilrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patienten. Als Querschnittsmaterie ist das Medizinrecht interdisziplinärer Natur.
Das am 1.1.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist eingearbeitet. Das Werk befindet sich im Wesentlichen auf dem Rechtsstand vom 30.4.2004.
Das Werk gliedert sich wie folgt:
- Allgemeine Grundlagen
- Die Rahmenbedingungen
- Grundzüge des Gesetzestextes der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)
- Das Recht der Leistungserbringer
- Die Ärzte
- Das Vertragsarztrecht
- Die Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Zahnärzte und Zahntechniker als Leistungsbringer
- Tierärzte
- Leistungserbringung durch psychologische Psychotherapeuten
- Heilpraktiker
- Die Leistungserbringer auf dem Arzneimittelmarkt
- Die Gesundheitshandwerker
- Das medizinische Versorgungszentrum (MVZ)
- Die sachlichen Mittel
- Medizinprodukte-Recht
- Arzneimittel- und Verbandrecht
- Heil- und Hilfsmittelrecht
- Besondere Bereiche des Medizinrechts
- Biomedizin
- Hochschulmedizin
Das am 1.1.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist eingearbeitet. Das Werk befindet sich im Wesentlichen auf dem Rechtsstand vom 30.4.2004.
Das Werk gliedert sich wie folgt:
- Allgemeine Grundlagen
- Die Rahmenbedingungen
- Grundzüge des Gesetzestextes der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)
- Das Recht der Leistungserbringer
- Die Ärzte
- Das Vertragsarztrecht
- Die Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Zahnärzte und Zahntechniker als Leistungsbringer
- Tierärzte
- Leistungserbringung durch psychologische Psychotherapeuten
- Heilpraktiker
- Die Leistungserbringer auf dem Arzneimittelmarkt
- Die Gesundheitshandwerker
- Das medizinische Versorgungszentrum (MVZ)
- Die sachlichen Mittel
- Medizinprodukte-Recht
- Arzneimittel- und Verbandrecht
- Heil- und Hilfsmittelrecht
- Besondere Bereiche des Medizinrechts
- Biomedizin
- Hochschulmedizin