Die Studie beschäftigt sich mit dem im Jahre 2001 in
134 Abs. 3 AktG eingeführten Verwaltungsstimmrecht, das der Gesellschaft gestattet, den Aktionären die Stimmrechtsvertretung auf der Hauptversammlung durch gesellschaftsbenannte Vertreter anzubieten. Das neue Vertretungsverfahren ist vom Gesetzgeber bewusst an das US-amerikanische System des Proxy Voting angelehnt worden. Mit dem dortigen Proxy-System hat das derzeitige deutsche Modell allerdings bei näherer Betrachtung nicht allzu viel gemein. Neben der Bewertung der aktuellen Rechtslage und Praxis der Stimmrechtsvertretung in Deutschland und einer kritischen Analyse des Verwaltungsstimmrechts widmet sich dieses Werk Fragen der Übertragbarkeit des US-Proxy-Systems sowie der Erörterung weiterer möglicher Schritte zur Verbesserung der Stimmrechtsvertretung.
134 Abs. 3 AktG eingeführten Verwaltungsstimmrecht, das der Gesellschaft gestattet, den Aktionären die Stimmrechtsvertretung auf der Hauptversammlung durch gesellschaftsbenannte Vertreter anzubieten. Das neue Vertretungsverfahren ist vom Gesetzgeber bewusst an das US-amerikanische System des Proxy Voting angelehnt worden. Mit dem dortigen Proxy-System hat das derzeitige deutsche Modell allerdings bei näherer Betrachtung nicht allzu viel gemein. Neben der Bewertung der aktuellen Rechtslage und Praxis der Stimmrechtsvertretung in Deutschland und einer kritischen Analyse des Verwaltungsstimmrechts widmet sich dieses Werk Fragen der Übertragbarkeit des US-Proxy-Systems sowie der Erörterung weiterer möglicher Schritte zur Verbesserung der Stimmrechtsvertretung.