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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 14,5, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Grundlagenseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die repräsentative Demokratie ist als Staats- und Regierungsform in der Bundesrepublik Deutschland in Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG fest verankert.Die Entscheidung für ein solches Modell war im Zuge der Entstehung des heute geltenden Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Ansehung der Ereignisse in Europa in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts unumstritten. Die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 14,5, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Grundlagenseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die repräsentative Demokratie ist als Staats- und Regierungsform in der Bundesrepublik Deutschland in Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG fest verankert.Die Entscheidung für ein solches Modell war im Zuge der Entstehung des heute geltenden Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Ansehung der Ereignisse in Europa in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts unumstritten. Die Vorteile der repräsentativen Demokratie haben sich dann im Folgenden vor allem im ökonomischen und sicherheitspolitischen Vergleich zur Nachbarin DDR und endgültig in deren Scheitern offenbart.Insgesamt hat sich im historischen und internationalen Vergleich gezeigt, dass Demokratie als Staats- und Regierungsform erstrebenswert ist. Auch wenn sie kein Garant für Frieden, Sicherheit und Wohlstand ist, so bietet sie doch eine gute Ausgangslage dafür. So werden idealerweise alle widerstreitenden Interessen der Bürger in einer Demokratie berücksichtigt, was zu einem schonend ausgleichenden Ergebnis führen soll. Dadurch, dass (fast) jeder Bürger eine Stimme hat, fühlen sich aus einem demokratischen Entscheidungs- bzw. Wahlverfahren resultierende Ergebnisse gerecht an. Dennoch könnten in Deutschland Probleme mit der Umsetzung der Demokratie bestehen, auch in Hinblick auf die Legitimität von Entscheidungen. Solche Legitimationsdefizite können in einer repräsentativen Demokratie, in der die Herrschaft zwar vom Volk ausgeht, diese Herrschaft aber in periodischen Wahlen auf Volksvertreter übertragen wird, darin bestehen, dass z.B. die gewählten Vertreter bei wichtigen Entscheidungen nicht so abstimmen, wie es den Wählern versprochen worden ist oder Staatsorgane in einer Legitimationskette angesiedelt sind, in welcher das sich am Ende befindliche Organ am schwächsten durch die Wahl der Bevölkerung legitimiert ist. Von einem Legitimationsdefizit wird vor allem gesprochen, wenn sich die wahlberechtigte Bevölkerung nicht mit Entscheidungen der Staatsorgane identifizieren kann und die Bürger dadurch in den durch die Wahl legitimierten bzw. in den wiederum durch diese legitimierten Personen keine Vertreter ihrer selbst sehen.Legitimation ist der Grundsatz jeder Demokratie. Ist dieser Grundsatz defizitär, so ist die Demokratie in Gefahr. Legitimation kann in einer Demokratie nur vom Souverän, dem Volk (Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG), ausgehen, staatliches Handeln muss in einem Zurechnungszusammenhang mit dem Volk stehen. Partizipationsmöglichkeiten des Volkes sind also Voraussetzungen jeder Demokratie.
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