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Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Universität Hamburg (Fachbereich Philosophie), Veranstaltung: Zu philosophischen Aspekten der Interpretation juristischer Texte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Demokratie als Staatsform bedeutet schlicht "Herrschaft des Volkes". Dies sagt nichts darüber aus, dass deshalb automatisch ein Mehrheitsprinzip vorliegen muss. Demokratie ist also weder identisch mit Mehrheitsherrschaft noch zieht sie diese nach sich. Wenn nun aber das Mehrheitsprinzip nicht notwendigerweise…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Universität Hamburg (Fachbereich Philosophie), Veranstaltung: Zu philosophischen Aspekten der Interpretation juristischer Texte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Demokratie als Staatsform bedeutet schlicht "Herrschaft des Volkes". Dies sagt nichts darüber aus, dass deshalb automatisch ein Mehrheitsprinzip vorliegen muss. Demokratie ist also weder identisch mit Mehrheitsherrschaft noch zieht sie diese nach sich. Wenn nun aber das Mehrheitsprinzip nicht notwendigerweise mit der Demokratie verbunden ist, wie könnte dann ein demokratisches Gemeinwesen ohne Mehrheitsverfahren aussehen? Wäre ein solches Gemeinwesen noch handlungsfähig, wenn beispielsweise das Einstimmigkeitsprinzip gelten würde? Braucht es wirklich das Majoritätsprinzip, um das Gemeinwesen zum Blühen zu bringen? Bringt das Regieren mit Mehrheitsprinzip das Gemeinwesen vielleicht sogar zum Verblühen? Oder braucht es beide Prinzipien ¿ doch in welchem Verhältnis stehen sie zueinander? Welches ist vorzuziehen? Anhand von John Lockes Staatsgründungstheorien werden diese Fragen erörtert.
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