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Das Grundgesetz enthält zahlreiche Mechanismen, welche die Bildung einer Mehrheitsregierung verfolgen. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, sieht es die Minderheitsregierung als Regierungskonstrukt vor. Spätestens die 19. Legislaturperiode (2017 bis 2021) offenbarte, dass die Wahrscheinlichkeit des Amtierens einer Minderheitsregierung gestiegen ist; die Regierungsbildung traf auf erschwerte Koalitionsbedingungen. Systemimmanente Faktoren wie das Wahlrecht führen zu einer erhöhten Anzahl von Fraktionen; ferner erschwert der Einzug stimmgewichtiger, aber koalitionsinkompatibler Fraktionen die…mehr

Produktbeschreibung
Das Grundgesetz enthält zahlreiche Mechanismen, welche die Bildung einer Mehrheitsregierung verfolgen. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, sieht es die Minderheitsregierung als Regierungskonstrukt vor. Spätestens die 19. Legislaturperiode (2017 bis 2021) offenbarte, dass die Wahrscheinlichkeit des Amtierens einer Minderheitsregierung gestiegen ist; die Regierungsbildung traf auf erschwerte Koalitionsbedingungen. Systemimmanente Faktoren wie das Wahlrecht führen zu einer erhöhten Anzahl von Fraktionen; ferner erschwert der Einzug stimmgewichtiger, aber koalitionsinkompatibler Fraktionen die Mehrheitsfindung. Das Grundgesetz erweist sich dabei als »krisentauglich« und ermöglicht Regierungsstabilität für Minderheitsregierungen durch Regierungskontinuität und durch die Sicherung der Handlungsfähigkeit. Die Minderheitsregierung ist mehr als nur eine Regierung für vermeintliche »Notfälle« und sollte auf Bundesebene künftig in Betracht gezogen werden.
Autorenporträt
Julia Merdian hat an den Universitäten Bielefeld und Münster (2013 - 2018) Rechtswissenschaft studiert. Das Erste Juristische Staatsexamen legte sie 2018 am Oberlandesgericht Hamm ab. Seit 2018 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte (Prof. Dr. Christoph Gusy) an der Universität Bielefeld (Fakultät für Rechtswissenschaft) tätig. Daneben ist sie Dozentin an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW im Bereich des Polizeivollzugsdiensts. Ihre Forschungsschwerpunkte sind innere Sicherheit und Demokratie bzw. Verfassungsrecht. Sie wurde 2021 an der Universität Bielefeld promoviert (Dr. jur.).