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Der mehrstufige Warenverkehr, ein Musterbeispiel für Vertragsketten, ist eine für jedermann alltägliche Erscheinung, die allerdings keineswegs nur alltäglichem juristische Probleme bereitet. Diese wurden vom Gesetzgeber lediglich sehr punktuell angesprochen. Rechtsprechung und Literatur haben sich zwar mit so manchen offenkundigen Schwierigkeiten, die das Verhältnis zwischen mindestens drei Personen bietet, auseinandergesetzt und Abhilfe geschaffen, allerdings nur für Einzelfragen und im Rahmen allgemeinerer Probleme, etwa durch die Anerkennung von Verträgen mit Schutzwirkungen zu Gunsten…mehr

Produktbeschreibung
Der mehrstufige Warenverkehr, ein Musterbeispiel für Vertragsketten, ist eine für jedermann alltägliche Erscheinung, die allerdings keineswegs nur alltäglichem juristische Probleme bereitet. Diese wurden vom Gesetzgeber lediglich sehr punktuell angesprochen. Rechtsprechung und Literatur haben sich zwar mit so manchen offenkundigen Schwierigkeiten, die das Verhältnis zwischen mindestens drei Personen bietet, auseinandergesetzt und Abhilfe geschaffen, allerdings nur für Einzelfragen und im Rahmen allgemeinerer Probleme, etwa durch die Anerkennung von Verträgen mit Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter oder der Regeln über die Drittschadensliquidation. Eine umfassende Diskussion der Vertragskettenproblematik beim mehrstufigen Warenverkehr fand bisher jedoch noch nicht statt und daher wurde auch noch kein stimmiges Gesamtkonzept entwickelt. Soweit Grundpositionen bezogen werden, klaffen sie weit auseinander. Die vorliegende Untersuchung behandelt nicht allgemein die Vertragsketten, sondern beschränkt sich im Hauptteil einerseits auf die einfachste Variante des mehrstufigen Warenverkehrs, nämlich die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Erzeuger, einem Händler sowie einem Kunden; auf besondere Ausgestaltungen wird nur zur Abrundung kurz eingegangen. Sie versucht andererseits für den Kernbereich auf die zahlreichen, in reiner Form gegebenen Grundfragen einzugehen, die im vorvertraglichen Verhältnis und dabei insbesondere bei den Aufklärungspflichten, beim Vertragsabschluss und seinen Mängeln, den Leistungspflichten und Leistungsstörungen, ferner bei vertraglichen und deliktischen Schädigungen, aber auch im sachen- und bereicherungsrechtlichen Bereich auftreten. Damit wird versucht, die Bemühungen um ein konsistentes Gesamtsystem zu fördern.