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Das Umsatzsteuerrecht in allen Mitgliedsstaaten der EU muss nach dem "Musterumsatzsteuergesetz" in der 6. USt-Richtlinie "umgesetzt" werden. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) begründet in seinen Urteilen, wie das maßgebende gemeinschaftsrechtliche Umsatzsteuerrecht zu verstehen ist. Die Grundsätze aus diesen Urteilen des EuGH sind in allen Mitgliedsstaaten maßgebend. Der Unternehmer hat einen Anspruch darauf, dass Umsatzsteuer gegen ihn richtlinienkonform festgesetzt wird.Die Neuauflage dieses bestens eingeführten Standardwerkes enthält - in Erweiterung der Vorauflagen -…mehr

Produktbeschreibung
Das Umsatzsteuerrecht in allen Mitgliedsstaaten der EU muss nach dem "Musterumsatzsteuergesetz" in der 6. USt-Richtlinie "umgesetzt" werden. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) begründet in seinen Urteilen, wie das maßgebende gemeinschaftsrechtliche Umsatzsteuerrecht zu verstehen ist. Die Grundsätze aus diesen Urteilen des EuGH sind in allen Mitgliedsstaaten maßgebend. Der Unternehmer hat einen Anspruch darauf, dass Umsatzsteuer gegen ihn richtlinienkonform festgesetzt wird.Die Neuauflage dieses bestens eingeführten Standardwerkes enthält - in Erweiterung der Vorauflagen - die einschlägigen Texte der 6., 8. und 13. Richtlinie sowie der Zusammenarbeitsverordnung und die zum Verständnis notwendigen Erläuterungen. Die für den Praktiker wichtigen Zusammenhänge und Wirkungen des Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Umsatzsteuerrecht werden dargestellt. Voraussetzungen und Folgen der Sanktionen, wenn nationales Umsatzsteuerrecht den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in den Umsatzsteuerrichtlinien der EG nicht entspricht, werden ebenfalls geschildert.Der Hauptteil der Erläuterungen ist der 6. USt-Richtlinie gewidmet. Über die Rechtsprechung des EuGH wird nach den einzelnen Artikeln der Richtlinie aktuell und weitgehend vollständig berichtet. Dazu gibt der Autor auch einen Überblick über die ebenfalls für die Praxis aktuellen Richtlinien der EG zur Vorsteuererstattung. Diese 8. und 13. USt-Richtlinie rückt zunehmend in das Blickfeld der Praxis.
Autorenporträt
Dr. Wolfram Birkenfeld, Richter am Bundesfinanzhof