Rückruf, Schnellwarnung oder ein unzuverlässiger Lieferant! Hier besteht Unsicherheit, wem, was und wann zu melden ist. Vielleicht genügt ja auch eine bloße Rücknahme. Oder ist da noch mehr zu beachten? Um Sanktionen zu vermeiden, müssen in bestimmten Fällen auch die Behörden in Kenntnis gesetzt werden.Das Werk "Fragen & Antworten Melde-, Mitteilungs- und Informationspflichten" von Dr. Boris Riemer beantwortet Ihre Fragen zu Rechten und Pflichten im Umgang mit Behörden, Verbrauchern und NGOs.- Wann ist ein Lebensmittel als unsicher einzustufen?- Wann müssen Sie welche Meldung an die Behörde machen?- Was müssen Sie nach § 44a LFGB an wen wann melden?- Wie werden Verstöße gegen die Mitteilungspflicht geahndet?- Was ist bei Unter- bzw. Überschreitung von Grenzwerten und Höchstmengen zu tun?- Welches Ziel verfolgt das Schnellwarnsystem RASFF und wie wird mit den übermittelten Nachrichten verfahren?- Wie können Sie sich gegen falsche RASFF/RAPEX-Meldungen schützen?- Was gilt bei § 40 Abs. 1a LFGB?- Welche Folgen hat die Veröffentlichung durch "Topf secret" und wie kann man sich rechtlich dagegen wehren?