Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Medizin - Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Wismar, Veranstaltung: Stationäre und Ambulante Versorgung, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Hausarbeit ist es, die Frage über die Schutzmaßnahmen im Rettungsdienst, bezüglich der Infektionskrankheit Meningitis, zu bearbeiten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird kurz das Aufgabenspektrum des Rettungsdienstes vorgestellt und es werden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen erläutert, bis man an das Kernstück der Arbeit gelangt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit wurde auf die Infektionsgefahr durch die Meningitis gelegt, da sich die genaue Diagnosefindung aufgrund ungenauer Symptomatik und Verwechslungsgefahr mit einem Apoplex3 in der Initialphase schwierig gestaltet und die Erreger vielfältige Übertragungswege aufzeigen. Im Kernstück wird auf Maßnahmen zur Expositions- und Dispositionsprophylaxe im Infektionsschutz eingegangen. Die Problematik, welche sich in meiner Arbeit als Rettungssanitäterin herauskristallisiert, ist das Zusammentreffen von Rettungsdienstpersonal und den Patienten. Das Rettungsdienstpersonal steht im ersten Kontakt mit den Patienten. Sie betreten fremde Wohnungen, üben pflegerische und medizinische Maßnahmen am Patienten aus. Meist ohne Kenntnis einer Diagnose, über Vorerkrankungen und ob der Patient an einer Infektionskrankheit erkrankt ist oder nicht. Der Arbeitsalltag des Rettungsdienstpersonals prägt ein komplexes Gefährdungspotential, denn die Mitarbeiter sind täglich im Kontakt mit fremden Personen. Jeder Patient im Krankentransport und auch im Rettungsdienst ist somit potenziell infektiös, auch ohne Kenntnis einer Diagnose. Die Fragestellung, die daraus resultiert, bezieht sich darauf, was für Maßnahmen eingeleitet werden müssen, wenn der Rettungsdienst auf diese Patienten trifft. Die Mitarbeiter müssen geschützt werden. Es gilt die Frage zu beantworten, wie sich das Rettungsdienstpersonal im Einsatz schützen kann. Zum Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen vor Gesundheitsgefahren wurde in den letzten Jahren einiges erforscht und eingeführt. U.a. das Arbeitsschutzgesetz, das Infektionsschutzgesetz und die Biostoffverordnung. Um Infektionen der Mitarbeiter zu senken, bedarf es der strikten Einhaltung und Umsetzung dieser antiepidemischen Maßnahmen, welche den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zu entnehmen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Wissenstand derer, die für den Gesundheits- und Arbeitsschutz der Mitarbeiter zuständig und verantwortlich sind, laufend erweitert wird.
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