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Menschenrechte sind nach unserem heutigen Verständnis dem Wesen des Menschen immanent und doch zugleich eine Entdeckung der Neuzeit. Gerade im Völkerrecht hat es lange gedauert, bis die Mediatisierung des Individuums durch den Staat überwunden und der einzelne Mensch als Subjekt mit eigenen Rechten etabliert werden konnte. Seither allerdings ist unumstritten, dass der Mensch im Mittelpunkt des Rechts und aller seiner Teilordnungen stehen muss. Das bringt der Titel »Mensch und Recht« der Festschrift für Eibe Riedel auf den Punkt.
Der Jubilar hat sein ganzes akademisches Leben und Wirken der
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Produktbeschreibung
Menschenrechte sind nach unserem heutigen Verständnis dem Wesen des Menschen immanent und doch zugleich eine Entdeckung der Neuzeit. Gerade im Völkerrecht hat es lange gedauert, bis die Mediatisierung des Individuums durch den Staat überwunden und der einzelne Mensch als Subjekt mit eigenen Rechten etabliert werden konnte. Seither allerdings ist unumstritten, dass der Mensch im Mittelpunkt des Rechts und aller seiner Teilordnungen stehen muss. Das bringt der Titel »Mensch und Recht« der Festschrift für Eibe Riedel auf den Punkt.

Der Jubilar hat sein ganzes akademisches Leben und Wirken der Festigung dieser zentralen Stellung des Menschen im Recht gewidmet. Seit der Entwicklung seiner bis heute maßstabsetzenden Theorie der Menschenrechtsstandards hat er in vielfältigen Publikationen zur theoretischen Durchdringung und dogmatischen Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes beigetragen. Aber nicht nur in der Theorie, sondern auch in zahlreichen praktischen Verwendungen hat er dieses Anliegen maßgeblich vorangetrieben. Den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten, für die er als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland viele Jahre lang im zuständigen UN-Ausschuss saß, gehörte dabei immer sein besonderes Engagement.

Der vorliegende Band folgt dieser thematischen Schwerpunktsetzung, greift aber zugleich weiter aus und illustriert die zentrale Position des Individuums im nationalen und speziell im internationalen Recht anhand zahlreicher Facetten. Dem akademischen Wirken des Jubilars entsprechend stehen die theoretische Grundlegung des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes und ihr praktischer Niederschlag speziell im Feld der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte am Beginn der Festschrift. Die enge Verflechtung dieser Rechte mit umwelt- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und ihre verfahrensmäßige Um- und Durchsetzung bilden weitere Konzentrationspunkte der Publikation. Schließlich nimmt eine Reihe von Beiträgen die Rolle des Menschen in den Blick, die er nicht nur als Subjekt, sondern auch als Gestalter des Rechts einnimmt. Damit zeigt die Festschrift die ganze Breite des Spektrums, in der sich das Individuum im Recht bewegt.
Autorenporträt
Universitätsprofessor Dr. iur. Christian Koenig, LL.M. (LSE) ist Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung und Mitglied der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn. Seine Lehrtätigkeiten, Veröffentlichungen, Forschungsprojekte sowie rechtswissenschaftlichen Gutachtertätigkeiten konzentrieren sich schwerpunktmäßig auf das Recht des Europäischen Binnenmarktes, insbesondere das EU-Wettbewerbsrecht und das Regulierungsrecht (Telekommunikations-, Post- und Energierecht, EU-Beihilferecht, Glücksspielrecht, Gesundheits- und Arzneimittelrecht u.a.). In diesen Rechtsgebieten tritt Christian Koenig auch vor dem Europäischen Gerichtshof und deutschen Verwaltungsgerichten als Prozessbevollmächtigter auf. Im Rahmen seiner Expertisen berät er regelmäßig Bundes- und Landesministerien sowie Kommunen. (www.profkoenig.de)

Prof. Dr. Uwe Kischel, geb. 1964; Studium von Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre (Vordiplom) und Französisch in Göttingen, Lausanne, Hamburg, Marburg 1984-1991; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht (Prof. Dr. Ulrich Drobnig) 1991-1992; Dr. jur. Marburg 1992; LL.M. (Yale Law School) 1992-1993; attorney-at-law (New York) 1994; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht (Prof. Dr. Paul Kirchhof) 1995-1998; wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht, Universität Mannheim (Prof. Dr. Eibe Riedel) 1998-2002; Habilitation für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung Mannheim 2002; Lehrstuhlvertretung in Heidelberg 2003; seit 1.9.2003 Lehrstuhlinhaber in Greifswald

Sebastian Graf von Kielmansegg, geboren 1972 in Bergisch Gladbach, studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg, Edinburgh und Heidelberg. Nach dem Referendariat in Hamburg ging er als Assistent zu Eibe Riedel nach Mannheim, wo er 2005 mit einer Arbeit zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik promoviert wurde. 2012 folgte die Habilitation mit einer Arbeit zu "Grundrechten im Näheverhältnis" und der Verleihung der Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung. Graf Kielmansegg hat Lehrstuhlvertretungen in Berlin, Augsburg und Düsseldorf wahrgenommen.

Professor Dr. Ralph Alexander Lorz wurde 1965 in Nürnberg geboren. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung 1988 in Mainz wurde er zunächst an der Philipps-Universität Marburg tätig und dort 1992 zum Dr. iur. promoviert. 1993 absolvierte er die Zweite Juristische Staatsprüfung in Wiesbaden und erwarb danach an der Harvard Law School den Mastergrad sowie die Anwaltszulassung für New York. 1994 ging er als wissenschaftlicher Assistent nach Mannheim, wo er sich 1999 bei Eibe Riedel habilitierte. Seit 2000 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Außerdem bekleidete er von 2007 bis 2009 das Amt des Staatssekretärs im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und nimmt gegenwärtig das Amt des Staatssekretärs im Hessischen Kultusministerium wahr.

PD Dr. Dirk Hanschel, M.C.L. studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Marburg und Heidelberg sowie an der London School of Economics and Political Science. Auf das erste juristische Staatsexamen (Heidelberg) folgten der Master of Comparative Law (Mannheim/Adelaide), die Promotion zum Dr. jur. (Mannheim), das zweite juristische Staatsexamen (OLG Zweibrücken) und schließlich die Habilitation (Mannheim). Parallel arbeitete Herr Hanschel als Mitarbeiter bzw. Assistent am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht (Prof. Dr. Eibe Riedel). Es folgten diverse Lehrstuhlvertretungen, bevor Herr Hanschel im Januar 2013 als Reader an die Law School der University of Aberdeen wechselte.
Rezensionen
"Die vorliegende Festschrift ist eine gelungene Würdigung des reichen Schaffens und Wirkens von Eibe Riedel." Eduard Christian Schöpfer, in: Newsletter Menschenrechte, 3/2014