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"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Dieser Grundsatz in Artikel 3 des Grundgesetz ist neben der Unantastbarkeit der Menschenwürde in Artikel 1 zentrale Bedingung für das Funktionieren des Rechtsstaates und der Justiz. Aus Ausländerkreisen wird der Vorwurf erhoben, dass diese Grundsätze für sie nicht oder nicht im gleichen Maß wie für Deutsche gelten. Wenn Ausländer mit der Justiz zu tun bekommen, gingen Polizei und Justiz oftmals rücksichtslos, ja brutal gegen ausländische Mitbürger vor.Der Autor hat in seiner fast 40-jährigen Praxis als Strafverteidiger und Anwalt für Ausländerrecht…mehr

Produktbeschreibung
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Dieser Grundsatz in Artikel 3 des Grundgesetz ist neben der Unantastbarkeit der Menschenwürde in Artikel 1 zentrale Bedingung für das Funktionieren des Rechtsstaates und der Justiz. Aus Ausländerkreisen wird der Vorwurf erhoben, dass diese Grundsätze für sie nicht oder nicht im gleichen Maß wie für Deutsche gelten. Wenn Ausländer mit der Justiz zu tun bekommen, gingen Polizei und Justiz oftmals rücksichtslos, ja brutal gegen ausländische Mitbürger vor.Der Autor hat in seiner fast 40-jährigen Praxis als Strafverteidiger und Anwalt für Ausländerrecht die Erfahrung gemacht, dass diese Kritik nicht ganz unberechtigt ist. Indiesem Buch schildert er anschaulich und jederman verständlich Fälle, in denen besonders krasse Überschreitungen der Grenzen des Rechtsstaats vorlagen.Es handelt sich ausschließlich um authentische Fälle, die sich tatsächlich so ereignet haben.
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Autorenporträt
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Busch ist seit fast 40 Jahren Strafverteidiger und Experte im Ausländerrecht. Er war der Verteidiger von John Demjanjuk vor dem OLG München, der von effektheischenden Medien als Schuldiger stigmatisiert wurde, allerdings nie rechtskräftig in einem Gericht als tatsächlicher williger Helfer nationalsozialistischer Greueltaten verurteilt wurde. Gegen allen moralischen Druck sah er es als seine Aufgabe an, einen fair trial nach den Grundsätzen des Rechtsstaats zu sichern. Vor rund 30 Jahren verteidigte er im Verfahren gegen zwei Mitglieder der linksextremistischen Bewegung ¿2. Juni¿ zusammen mit dem späteren hessischen Justizminister Rupert von Plottnitz den Angeklagten Norbert Kröcher vor dem OLG Düsseldorf. 10 Jahre später war er der Verteidiger von Ralf Ermisch, dessen Angaben in der NRW-Flugaffäre zum Sturz des damaligen Finanzministers Schleusser führten. Busch setzt sich seit Anfang seiner Karriere für den Schutz des Schwachen im Strafprozess ein, der, insbesondere wenn er ausländischer Mitbürger ist, durch das Fehlverhalten und Zusammenhalten Einzelner auch in Deutschland erhebliche Ungleichbehandlungen erleiden kann.