Es ist wichtig, das Recht auf eine ökologisch ausgewogene Umwelt anzuerkennen und ihm in den nationalen Verfassungen und anderen innerstaatlichen Rechtsvorschriften den Status eines Menschenrechts zu verleihen, da sich daraus alle Voraussetzungen für eine würdige Entwicklung des Menschen und aller anderen Tier- und Pflanzenarten ergeben. Die ungeplante und nicht nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, insbesondere der nicht erneuerbaren, in Verbindung mit dem Einsatz stark verschmutzender Stoffe, hat das Leben, nicht nur das menschliche Leben, sondern das Leben in all seinen Formen, einer düsteren Prognose der Zerstörung unterworfen.