Die sich der Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene widmende menschenrechtsbasierte Studie zeigt die Bedeutungsaspekte eines Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren auf: Dessen "Menschenrecht auf Verteidigung" ist das entscheidende Grundmoment des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren und differenziert sich in einem dialektischen sowie menschenwürde- und menschenrechtsschützenden Strafverfahren als ein Menschenrecht des Angeklagten auf wirksame antithetische Teilnahme als Prozesssubjekt am Straf- und Beweisverfahren aus. In einem menschenrechtliche und strafverfahrensrechtliche Bestimmungen einbeziehenden Strafrechtsvergleich sowie unter Zugrundelegung philosophischer und psychologischer Erkenntnisse arbeitet die Untersuchung Inhalts- und Verwirklichungselemente des "Menschenrechts auf Verteidigung" und ihre Konkretisierungen beim Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugenheraus.