Grund- und Menschenrechte prägen das gesamte deutsche Recht. Aus der Sicht des Verfassungsrechts ist dies eine Selbstverständlichkeit; aus der Sicht der juristischen Fachdisziplinen dagegen noch immer ein Prozess der Anpassung, dem sich mehr oder weniger Widerstand entgegenstellt. Eine genaue Analyse der Entwicklungen zeigt aber auch das große Zukunftspotential, das in den deutschen und europäischen Grund- und Menschenrechten für die Fachdisziplinen steckt, etwa bei neuen Gesetzen wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, bei der Regelung der Beihilfe zum Suizid und zur aktiven Sterbehilfe oder im internationalen Investitions- und Umweltrecht. Aber auch für die Rechtsgeschichte, etwa für das Verständnis der Rechtsstellung der Sklaven im römischen Recht, lassen sich aus der Perspektive der Grund- und Menschenrechte neue Einsichten gewinnen.