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Der Verfasser behandelt die aus dem US-amerikanischen Recht hervorgegangene, heute weltweit virulente transnational human rights litigation, indem er ihre völkerrechtlichen wie innerstaatlich-privatrechtlichen Koordinaten nachzeichnet und die rechtsproduktive Rolle nationaler Gerichte bei der Fortschreibung eines modernen, zunehmend hybriden Völkerrechts genauer betrachtet.
Ausgangspunkt der Betrachtung ist eine Diskussion der US-amerikanischen Filártiga-Rechtsprechung, die sich als durchaus gegenläufig zum neueren Völkerrecht und seiner Hinwendung zum Individuum als einer internationalen
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Produktbeschreibung
Der Verfasser behandelt die aus dem US-amerikanischen Recht hervorgegangene, heute weltweit virulente transnational human rights litigation, indem er ihre völkerrechtlichen wie innerstaatlich-privatrechtlichen Koordinaten nachzeichnet und die rechtsproduktive Rolle nationaler Gerichte bei der Fortschreibung eines modernen, zunehmend hybriden Völkerrechts genauer betrachtet.

Ausgangspunkt der Betrachtung ist eine Diskussion der US-amerikanischen Filártiga-Rechtsprechung, die sich als durchaus gegenläufig zum neueren Völkerrecht und seiner Hinwendung zum Individuum als einer internationalen Rechtsperson erweist und mit der Entscheidung Humberto Alvarez-Machain aus dem Jahre 2004 methodologische Gestalt erhielt. In Auswertung jüngster empirischer Studien zur human rights compliance entpuppt sich das Supreme-Court-Judikat als Reaktion auf den zweifelhaften Erfolg eines Rechtsuniversalismus', wie ihn etwa der Internationale Strafgerichtshof verkörpert, und als konstruktive Abkehr von einer Weltfibel der Menschenrechte. Damit lösen die US-amerikanischen Gerichte das Problem transnationaler menschenrechtlicher Verfahren dezidiert anders als die deutschen Gerichte, die seit längerem mit ähnlichen Verfahren und ähnlichen Fragen befasst sind (NS-Zwangsarbeit, Distomo, Varvarin).
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Rezensionen
»Insgesamt hat Moritz von Unger eine komplexe und in Detailfragen komplizierte Materie auf luzide Weise dargestellt. [...] Die wegen der italienischen Civitella-Judikatur bevorstehenden Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen Italien wird den internationalen Gerichtshof sicherlich mit der einen oder anderen Rechtsfrage befassen, für die von Unger eine überlegenswerte Lösung unterbreitet hat.« Stefanie Schmahl, in: MRM - MenschRechtsMagazin, 1/2009

»Die gewandt formulierte Arbeit bereitet eine vielschichtige Problematik, die bei strikter Trennung der Disziplinen von Völkerrecht und Privatrecht lange unbeachtet geblieben ist, nicht nur kundig auf, sondern macht sie auch erstmals umfassend in deutscher Sprache zugänglich.« Lars Viellechner, LL.M. (Yale), in: Archiv des Völkerrechts, Bd. 48, 3/2010