Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: sehr gut, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fachbereich Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Schwerpunkt Öffentliches Recht & Unternehmen und Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: ,,Wenn wir die Weltbevölkerung auf 100 Menschen in einem globalen Dorf einschränken würden, so bestehe diese aus Folgendem: Es gäbe 57 Asiaten, 21 Europäer, 14 aus Nord-/Südamerika und 8 Afrikaner. Wir wären 51 Frauen und 49 Männer; 70 wären Nicht-Christen, 30 wären Christen; 50% aller Reichtümer gehörten sechs Menschen, die alle aus den USA kommen würden. Die Behausung von 80 wäre in einem schlechten Zustand; 70 wären Analphabeten; 50 würden an Unterernährung leiden, und nur einer hätte einen Hochschulabschluss. Keiner hätte einen Computer."1Es ist nicht unschwer zu erkennen, dass bei dieser Konstellation ,,verschiedene Welten" aufeinandertreffen. Diese werden insbesondere durch die unterschiedlichen Religionen und der damit verbundenen Kulturen, sowie der Denkweisen und Lebensvorstellungen, aber auch der sozialen Verhältnisse eines jeden Menschen gekennzeichnet. Durch diese Völkervielfalt entstehen neben positiven Effekten, meist auch negative Effekte, die sich in Gewalt und Machtkämpfen niederschlagen können, um Idealvorstellungen zu verfolgen. Um derartiges zu vermeiden bzw. diesem entgegenzuwirken, ist es notwendig eine Basis festzulegen und zu realisieren, die zu einer gegenseitigen Achtung und der Völkerverständigung führen sollte. Kurz gesagt: Diese Basis sollten und müssen die Menschenrechte sein. Das Hauptproblem in unserer heutigen Welt aber ist, dass Menschenrechte wie wir sie in unserer ,,westlichen" Zivilisationen verstehen, nicht gleich Menschenrechte sind, da diese aufgrund der kulturellen Unterschiede und religiösen Auffassungen anders definiert werden können. Hierbei geht es um das islamische Recht, die Scharia, die vor allem durch ihre als Rechtsmaßstab festgelegten Grausamkeiten im Strafrecht, das uns bekannte Menschenrechtsbild missachtet und dadurch einen Konflikt auslöst. Ziel dieser Arbeit ist es deshalb, dem Leser einen fundierten Überblick über die Entstehung und Entwicklung der elementarsten Menschenrechte zu geben. Anschließend folgt auch eine Darstellung über die in den Medien oft als negativ interpretierte Scharia. Dabei soll deutlich gezeigt werden, dass das islamische Recht bei rechtmäßiger und zeitgemäßer Interpretation die Menschenrechte nicht verletzt, sondern eher primär schützt. Auch werden hier die Gründe für die Fehlinterpretation der Scharia vor allem im Strafrecht in den islamischen Ländern in denen sie angewandt wird, erörtert.
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