Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Grenzen einer Einbeziehung der Normen des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes in die allgemeine Vorbehaltsklausel des deutschen Internationalen Privatrechts. Nach einer einführenden Darstellung zu Funktion, Strukturprinzipien und Anwendungsvoraussetzungen von Art. 6 EGBGB gewährt die Untersuchung einen Überblick über die elementaren Bestandteile des regionalen und universellen Menschenrechtsschutzes und seiner Überwachung auf völkerrechtlicher Ebene. Im zentralen Teil der Arbeit werden die Grundlagen einer menschenrechtsbezogenen Anwendung der ordre public-Klausel aufgezeigt. Es wird dargelegt, inwieweit die Normen des internationalen Menschenrechtsschutzes zur Konkretisierung der international-privatrechtlichen Vorbehaltsklausel herangezogen werden können und welche Folgerungen sich dabei für die Anwendung von Art. 6 EGBGB ergeben. Die Ergebnisse dieses Abschnitts werden im Schlußkapitel exemplarisch anhand des internationalen Eheschließungsrechts umgesetzt und konkretisiert.