Der Zweck von Menschenrechten kann so formuliert werden: den Menschen ein Leben gemäß ihren Fähigkeiten, Bedürfnissen und Interessen als Personen zu ermöglichen. Wer solcherart plausibel und allgemein nachvollziehbar begründete Menschenrechte befürwortet, muß konsequenterweise auch Tierrechte befürworten, weil auch viele Tiere Personen sind. Auch viele Tiere haben die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen von Personen.Tierrechte ergeben sich aber nicht nur aus dem detaillierten und konsequenten Zuende-Denken von Menschenrechten. Tierrechte entsprechen auch einer jahrtausendelangen globalen Tendenz in der Moralentwicklung: der stetigen Ausdehnung der moralischen Sphäre.
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