Der Begriff "Menschenrechte" steht zunächst für eine Idee. Diese hat aber auch längst in positiven Normen auf völkerrechtlicher und nationalstaatlicher Ebene Niederschlag gefunden. Von den Ausstrahlungen dieser Idee auf das und ihre positivrechtlichen Konkretisierungen im Zivilrecht haben die Folgen für das Familien-, insbesondere das Kindschaftsrecht, besondere Aufmerksamkeit gefunden. Die damit aufgeworfenen Fragen waren Gegenstand der Arbeitssitzung der Fachgruppe Zivilrecht der Gesellschaft für Rechtsvergleichung im September 1997 in Graz.
In diesem Band werden die auf der Tagung gekürzt vorgetragenen Länderreferate und das Generalreferat im vollen Wortlaut, ergänzt durch einen Diskussionsbericht, veröffentlicht.
Aus dem Inhalt:
Alexander Lüderitz : Menschenrechte und Privatrecht o John Eekelaar: The human rights of fathers - The position in English Law o Walter Pintens: Menschenrechte und Zivilrecht - Kindschaftsrecht in Belgien und in den Niederlanden o Monika Hinteregger: Menschenrechte und Privatrecht, dargestellt am Beispiel des Kindschaftsrechts - Landesbericht Österreich o Detlef Koch: Sitzungsbericht
In diesem Band werden die auf der Tagung gekürzt vorgetragenen Länderreferate und das Generalreferat im vollen Wortlaut, ergänzt durch einen Diskussionsbericht, veröffentlicht.
Aus dem Inhalt:
Alexander Lüderitz : Menschenrechte und Privatrecht o John Eekelaar: The human rights of fathers - The position in English Law o Walter Pintens: Menschenrechte und Zivilrecht - Kindschaftsrecht in Belgien und in den Niederlanden o Monika Hinteregger: Menschenrechte und Privatrecht, dargestellt am Beispiel des Kindschaftsrechts - Landesbericht Österreich o Detlef Koch: Sitzungsbericht