Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,5, Ludwig-Maximilians-Universität München (Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaften), Veranstaltung: Jürgen Habermas: Die Einbeziehung des Anderen, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschenrechte - wohl kaum eine Diskussion wird wohl ähnlich kontrovers und emotional geführt, wie die der Universalisierung der Menschenrechte. Schnell wird zu Kriegszeiten der Ruf laut, Kriegsverbrecher vor dem internationalen Gerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verurteilen. Auch sogenannte humanitäre Interventionen sind uns in letzter Zeit nicht mehr fremd. Sogar Außenminister Joschka Fischer kritisierte unlängst öffentlich bei seinem Staatsbesuch in China die unzureichende Achtung der Menschenrechte im Lande.Doch was genau sollen wir unter der Universalität der Menschenrechte verstehen, geschweige denn, wie lässt sich universaler Menschenrechtsschutz verwirklichen? Oder handelt es sich dabei etwa wieder um ein "Hirngespinst" unserer westlichen Welt, deren Gedankengut sich nicht weltweit übertragen lässt? Versteckt sich hinter dieser Forderung vielleicht sogar unser Wunsch einer Neokolonialisierung der nichtwestlichen Welt? Welche Argumente sprechen im Zeitalter der Globalisierung für eine Universalisierung der Menschenrechte? Handelt es sich dabei um Exportprodukte der westlichen Welt, die mit dem Kollektivismus Asiens vereinbar sind, oder zerstören sie gar die traditionellen Familien- und Gesellschaftsbindungen?Dieser Fragenkatalog ließe sich wohl noch unendlich erweitern. Die kontroversen Richtungen des Diskurses müssten jedoch bereits jetzt in Grundzügen deutlich geworden sein. Aufgabe dieser Arbeit ist es nun, die historischen und philosophischen Grundlagen der Entstehung der Menschenrechte zu erörtern. Dabei werde ich besonders auf Habermas` Argumentation der Einbeziehung des Anderen und deren Prämissen eingehen. Anschließend sollen aktuelle Diskussionen vor dem erarbeiteten Hintergrund kritisch reflektiert werden. Zunächst ist jedoch eine Definition und Kategorisierung der Menschenrechte erforderlich, denn schon hier gibt es bezüglich des Universalitätsanspruches erheblichen Diskussionsstoff.
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