Die Region Asiens ist weltweit die einzige, welcher es noch an einem regionalen Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte mangelt. Der asiatisch-pazifische Raum bietet kein effektives System, welches eine Überprüfung der Konformität nationaler Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards erlaubt. Lediglich die Südostasiatische Staatengemeinschaft (ASEAN) hat als Subregion mit der Errichtung einer Charta und eines Menschenrechtskörpers, der ASEAN Intergouvernementalen Kommission, eine Vorreiterrolle eingenommen und feilt an einer Menschenrechtscharta und einem System zur Durchsetzung dieser. Auch das Forum der pazifischen Inseln (PIF) und die Südasiatischen Gemeinschaft für regionale Kooperation (SAARC) arbeiten an subregionalen Mechanismen und befürworten die Entwicklung eines regionalen Systems für den Menschenrechtsschutz. Trotz der jahrelangen Bemühungen einzelner, demokratischer Staaten ist es noch nicht gelungen, ein effektives System zu entwickeln. Viele autoritäre Staaten und deren Führer vereiteln unter dem Vorhalt der Prinzipien der Nichteinmischung und der Staatensouveränität eine Etablierung eines regionalen Mechanismus. Trotzdem bedürfe es aus internationaler Sichtweise eines Mechanismus zur Überwachung nationaler Gesetzgebung und Durchsetzung von internationalen Menschenrechtsstandards.