Menschenrechtsmonitoring ist ein außergerichtliches Verfahren zum Schutz der Menschenrechte. Die Arbeit dokumentiert den derzeitigen Entwicklungsstand dieses Verfahrens. Sie analysiert acht voneinander unabhängige Monitoringeinrichtungen, arbeitet gemeinsame Verfahrensregeln heraus und zeigt auf, dass das Menschenrechtsmonitoring den gerichtlichen Schutz effektiv ergänzen kann. Untersucht werden die Internationale Arbeitsorganisation, zwei Vertragsorgane der Vereinten Nationen, der Menschenrechtskommissar und das Antifolterkomitee des Europarats sowie der Bürgerbeauftragte und die Agentur für Grundrechte der Europäischen Union. Zur begrifflichen Abgrenzung werden zusätzlich die Schutzverfahren der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa analysiert.