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Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte - vollbefriedigend, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht), Veranstaltung: Neuere Trends bei der Entwicklung der Menschenrechte und des Menschenrechtschutzes im Völker- und Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Beendigung des Kalten Krieges und daraus resultierend der fortschreitende Wegfall des Ost-West-Konfliktes führen immer häufiger zu einem schnelleren Einschreiten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. So…mehr

Produktbeschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte - vollbefriedigend, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht), Veranstaltung: Neuere Trends bei der Entwicklung der Menschenrechte und des Menschenrechtschutzes im Völker- und Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Beendigung des Kalten Krieges und daraus resultierend der fortschreitende Wegfall des Ost-West-Konfliktes führen immer häufiger zu einem schnelleren Einschreiten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. So soll auf die Verletzung von fundamentalen Menschenrechten reagiert werden. Aufgrund dieser Entwicklung ist die Bedeutung des Sicherheitsrates unübersehbar, wobei das Einschreiten des Sicherheitsrates immer mehr, aufgrund des kritischen Auges der Öffentlichkeit, hinsichtlich des Punktes der Rechtmäßigkeit hinterfragt wird.Das Dilemma bei der rechtlichen Beurteilung von humanitären Interventionen des Sicherheitsrates beschäftigte aber nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch den damaligen VN-Generalsekretär Kofi Annan in einem Interview 1999 in "The Economist": "On the one hand, is it legitimate for a regional organisation to use force without a UN mandate? On the other, is it permissible to let gross and systematic violations of human rights, with grave humanitarian consequences, continue unchecked? The inability of the international community to reconcile these two compelling interests [...] can be viewed only as a tragedy." Nachfolgend soll zum Menschenrechtsschutz des Sicherheitsrates Stellung genommen werden. Dabei wird im ersten Teil der Arbeit auf den Sicherheitsrat und seine Möglichkeiten eingegangen. Diese Darstellung soll zunächst rein dogmatisch erfolgen. Im zweiten Teil erfolgt eine Auseinandersetzung mit vier gewählten Fällen, bei denen man von einem Einschreiten des Sicherheitsrates aufgrund von Menschenrechtsverletzungen ausgehen kann. Natürlich gibt es noch viele weitere Exempel. Doch eine detaillierte Darstellung und Auseinandersetzung mit jedem einzelnen Sachverhalt würde den vorgeschriebenen Umfang der Arbeit bei Weitem überschreiten.In der Arbeit soll der Wandel der Praxis des Sicherheitsrates an den Fällen des Kongos über Somalia und Ruanda bis Haiti dargestellt und dazu Stellung bezogen werden.Die Schlussbetrachtungen fassen die Ergebnisse zusammen und geben einen Ausblick für die Zukunft.
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