Das grundlegende Fundament demokratischer Rechtsstaaten ist die Verpflichtung, die Würde der menschlichen Person zu schützen. In Brasilien ist diese Verpflichtung in Artikel 1, Punkt III der Bundesverfassung verankert.Dies wirft die Frage auf, wie die Umsetzung einer effizienten öffentlichen Politik gefördert werden kann, die die Wahrung der Menschenwürde in Verbindung mit den anderen vom brasilianischen Staat verteidigten Verfassungsgrundsätzen, wie dem Recht auf Leben, garantiert.