Angesichts der steigenden Zahl der Drogentodesfälle und der Gefährdung intravenös Heroinabhängiger im Hinblick auf eine HIV-Infektion wird auch in der Bundesrepublik wieder verstärkt die Frage diskutiert, ob neben der Abstinenz-Therapie die Abgabe von Ersatzdrogen (Substitution) sozialpolitisch wünschenswert und rechtlich zulässig ist. Die Verfasserin stellt die verschiedenen praktizierten Behandlungsarten vor und kommt unter Einbeziehung der Erkenntnisse vorwiegend ausländischer Begleitforschung zu dem Ergebnis, dass weder die allgemeinen Strafnormen noch die Vorschriften des BtmG die Suchtstoffsubstitution im Rahmen eines kontrollierten Therapieprogramms verbieten.